1919 meldete das Berliner Unternehmen Sielaff ein Patent auf Zigarettenautomaten an. Zu Beginn mussten Raucher die Automatenschächte per Hand kippen.

Der erste elektronische Automat wurde Anfang der 60er-Jahre entwickelt. Seit 1997 können Konsumenten ihre Zigaretten auch mit der EC-Karte bezahlen.

Eine Jugendschutz-Regelung gibt es seit 2007. Auf dem Chip der Geldkarte ist das Alter des Inhabers gespeichert, Zigaretten werden nur ausgegeben, wenn dieser mindestens 18 Jahre alt ist.

Das Aufstellen von Zigarettenautomaten im öffentlichen Raum ist in einigen Kommunen mittlerweile verboten. Steht ein Automat auf Privatgelände, erhält der Grundeigentümer üblicherweise eine Provision vom Hersteller. Wie hoch diese ist, wird im Vertrag festegelegt.