Die Stadt Reinbek ruft alle Grundstückseigentümer auf, ihrer Räumpflicht bei Schnee und Eis nachzukommen. Sobald es aufgehört hat zu schneien, müssen sie zwischen 7 und 20 Uhr den an ihr Grundstück angrenzenden Gehweg von Schnee und Glatteis befreien. Nach nächtlichem Schneefall oder Frost müssen bis 7 Uhr, feiertags bis um 9 Uhr, die Wege geräumt sein. Gehwege sollen in einer Breite von 1,50 Meter freigehalten werden. Zudem soll Sand statt Salz gestreut werden. Die Bestimmungen, die auch für alle anderen Städte und Kommunen gelten, gibt es auch im Internet zum Nachlesen.

www.reinbek.de