Wenn ihr mit euren Eltern Weihnachtskäufe macht, habt ihr bestimmt schon mitbekommen, dass einige Geschäfte schon um 18 Uhr schließen und andere viel länger geöffnet haben.

Jeder Ladenbesitzer in Schleswig-Holstein, Hamburg und Niedersachsen sowie in fünf weiteren Bundesländern darf selbst entscheiden, wann und wie lange er öffnet. An den Sonn- und Feiertagen müssen die Verkaufsstellen aber grundsätzlich geschlossen bleiben. Ausnahmen sind an bis zu vier verkaufsoffenen Sonntagen möglich. Auch die Kirche möchte nicht, dass die Geschäfte häufiger als vier Sonntage im Jahr geöffnet haben (siehe Interview oben). Die Erlaubnis zu den verkaufsoffenen Sonntagen muss von den zuständigen Gemeinden und Stadtverwaltungen erteilt werden. Meistens werden diese Einkaufssonntage mit Aktionen, wie spezielle Veranstaltungen in den Innenstädten, verknüpft.

In Berlin haben Richter des Oberverwaltungsgerichts kürzlich verboten, dass Läden an den vier Adventssonntagen öffnen. Die Begründung ist ganz einfach: Auch die Familien des Verkaufspersonals sollen an den Sonntagen vor Weihnachten ihre Ruhe haben dürfen und Zeit für gemeinsame Unternehmungen haben.