Nach Paragraf 7, Absatz 1 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes sind an der Fortschreibung des Krankenhausbedarfsplans mehrere Interessengruppen zu beteiligen. Ihre Vertreter bilden die sogenannte Beteiligtenrunde. Beteiligt sind die Krankenhausgesellschaft, die Landesverbände der Krankenversicherer, Städte-, Gemeinde- und Landkreistag, Städtebund, Landesversicherungsanstalt, Landesverband der Berufsgenossenschaften, freie Wohlfahrtsverbände, Landesverband privater Krankenanstalten, Ärztekammer und Kassenärztliche Vereinigung.