Energie- und Wasserversorger zahlen die Konzessionsabgabe an Städte und Gemeinden. Dafür erhalten sie das Recht, die städtischen Verkehrswege für ihre Leitungen zu nutzen. Beim Gas richtet sich die Höhe der Konzessionsabgabe nach dem Status der Kunden. Für Tarifkunden dürfen in Gemeinden zwischen 25 000 und 100 000 Einwohnern bis zu 0,27 Cent je Kilowattstunde abgerechnet werden. Für Sondervertragskunden dürfen nur 0,03 Cent angesetzt werden. Die Gasversorger haben meist mehrjährige Verträge mit Städten und Gemeinden abgeschlossen. Im Zuge der Rekommunalisierung und auslaufender Konzessionsverträge übernehmen vielerorts die Gemeinden selbst das Versorgungsnetz und werden zu Gasanbietern.