Die Stormarner Polizei verstärkt ihre Alkoholkontrollen. Immer wieder beobachten die Beamten in den vergangenen Tagen, dass sich betrunkene Autofahrer nach Weihnachtsfeiern oder dem Besuch von Adventsmärkten noch ans Steuer setzen.

Ahrensburg. "Viele Menschen unterschätzen beispielsweise den Alkoholgehalt eines Punsches mit Schuss", sagt Sonja Kurz, Sprecherin der Polizei.

Immer wieder komme es auch vor, dass Autofahrer ihre Fahrtüchtigkeit nach der Weihnachtsfeier falsch einschätzen oder aus Bequemlichkeit mit dem Auto nach Hause fahren. Die Polizisten achten deshalb jetzt besonders auf auffällige Autofahrer. "Wir sind gut aufgestellt und werden die Streifenfahrten entsprechend koordinieren", sagt Sonja Kurz. Im Gespräch sei auch eine Großkontrolle im Kreis Stormarn. "Wir können nur an die Vernunft der Menschen appellieren, ihr Auto nach der Weihnachtsfeier oder dem Glühweintrinken stehen zu lassen und mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit einem Taxi nach Hause zu fahren", sagt Sonja Kurz.

Alkoholsündern drohen empfindliche Strafen: Wer mit 1,1 Promille (absolute Fahruntüchtigkeit) oder mehr Auto fährt, begeht eine Straftat. Diese kann mit einer Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe von bis zu 3000 Euro geahndet werden. Außerdem ist der Autofahrer seinen Führerschein los. "Ein Gericht entscheidet, wann der Verkehrssünder den Führerschein neu machen darf. Außerdem muss der Betroffene auch den sogenannten Idiotentest bestehen", sagt Oliver Lövenforst von der Stormarner Bußgeldstelle.

Fahrer die mit einem Wert zwischen 0,5 und 1,09 Promille erwischt werden, werden mit einem Bußgeld von 500 Euro, vier Punkten in der Verkehrssünderdatei und einem Fahrverbot von einem Monat bestraft. Wiederholungstäter müssen mit einem Bußgeld von bis zu 1500 Euro und einem Fahrverbot von drei Monaten rechnen.

"Fahranfänger, die sich nicht an die Null-Promille-Regel halten, werden mit einem Bußgeld von 250 Euro bestraft und bekommen zwei Punkte", sagt Lövenforst. Aber auch Autofahrer, die nicht mehr zu den Fahranfängern zählen und sich mit weniger als 0,5 Promille hinters Steuer setzen, können erheblich bestraft werden. Erkennt die Polizei bereits bei 0,3 Promille alkoholbedingte Ausfallerscheinungen oder verursacht der Autofahrer einen Unfall, kann dies als Straftat geahndet werden. Bei 1,1 Promille und mehr zahlt sogar die Kaskoversicherung bei einem Unfall nicht. Bei niedrigeren Promillewerten, kann sich die Versicherung ebenfalls weigern, wenn der alkoholisierte Autofahrer einen Unfall grob fahrlässig verursacht. Zudem kann die Haftpflichtversicherung vom Unfallverursacher 5000 Euro Regress fordern.