Zuletzt 13 000 fehlerhafte Bescheide: Angesichts der Pannen-Serie sollen nun die Beiträge auf den Prüfstand.

Ahrensburg/Bad Oldesloe. Die FDP-Kreistagsfraktion hat das Vorgehen der Verwaltung in Sachen Gewässerpflege-Gebühren scharf kritisiert und eine sofortige Neukalkulation der Abgabe (derzeit sechs Euro jährlich) gefordert. Ihre umweltpolitische Sprecherin Hedda Bluschke spricht offen von einer "Provinz-Posse". Zum Hintergrund: Wie berichtet, sind alle bislang etwa 13 000 Bescheide, mit denen Grundeigentümer im Großraum Ahrensburg zur Mitgliedschaft im Gewässerpflegeverband Ammersbek-Hunnau "herangezogen" werden, fehlerhaft. Die Größen der Grundstücke sind darin durchgehend mit je einem Zehntausendstel der realen Flächen beziffert worden.

Selbst wenn sich die Meinung der Verwaltung bewahrheiten sollte, dass die Bescheide trotz des Fehlers nicht nichtig sind: Bluschke hält den Fehler für äußerst unglücklich: "Wenn sich die Kreisverwaltung schon entschließt, die Grundeigentümer zu Zwangsmitgliedern machen zu wollen, dann können die Bürger wenigstens erwarten, dass die Bescheide fehlerfrei sind."

Doch die jetzige passe nahtlos in eine Reihe weiterer Pannen. Bluschke: "Beispielsweise ist trotz mehrfacher Nachfrage bis heute ungeklärt, warum kein Gründungsprotokoll der Gewässerpflegeverbände auffindbar ist. Das wirft kein gutes Licht."

Die FDP-Politikerin hat nur eine Erklärung für die Pannen-Serie: Bei der Verwaltung der Gewässerpflegeverbände "regiert mangelnde Sorgfalt". "Unter diesen Umständen halten wir es für geboten, auch die Bemessungsgrundlagen der Gebühren auf den Prüfstand zu stellen", sagt Hedda Bluschke. Stormarns Bürger sollten zu etwas herangezogen werden, das in keiner Weise nachvollziehbar sei. Das verlange Widerspruch.

Widerspruch ist das Stichwort. Die Interessengemeinschaft Gewässerpflege-Ärger rät allen Stormarnern, unbedingt gegen die erhaltenen Bescheide Widerspruch einzulegen. Das müsse innerhalb eines Monats geschehen. Hartmut Timme aus Tremsbüttel, Sprecher der Initiative, sagt: "Trotz des Fehlers: Der Heranziehungsbescheid zur Zwangs-Mitgliedschaft wird bestandskräftig, wenn nicht binnen eines Monats Widerspruch eingelegt wird. Wer keinen Widerspruch eingelegt hat, ist dann für immer und ewig Mitglied."

Timme macht unterdessen, was in der Medienbranche verbreitet ist: Er zählt Zugriffe auf die Internetseite der Initiative: 128 000 waren es im November.