Gewerbsmäßiger Betrug - so lautet der Vorwurf der Lübecker Staatsanwaltschaft gegen Christian F. (Name geändert). Als Geschäftsführer eines sozial-psychiatrischen Wohn- und Pflegeheimes in einem Dorf bei Bad Oldesloe soll der Angeklagte zu Unrecht Geld kassiert haben.

Ahrensburg. Während er viele Pflegebedürftige ambulant versorgt haben soll, hätten die Kostenträger für vollstationäre Pflege bezahlt.

Gestern Vormittag war der zweite Prozesstag vor dem Ahrensburger Schöffengericht. Auf dem Programm stand die Befragung der Zeugin Kerstin H. (Name geändert). Die 35-Jährige hatte im Anklagezeitraum zwischen 2001 und 2004 in der ambulanten Pflege der Einrichtung gearbeitet. Anfangs habe sie zunächst acht Personen psychosozial versorgt, sagte H. Gegen Ende ihrer Tätigkeit seien es etwa 35 Pflegebedürftige gewesen. "Es kamen immer mehr Menschen hinzu", berichtet die Zeugin. Sie habe kaum noch Zeit gehabt, sich um die einzelnen Pflegebedürftigen zu kümmern: "Eigentlich sollte jeder Bewohner eine Stunde Betreuung erhalten." Aber das sei zuletzt nicht mehr möglich gewesen. Auch habe Kerstin H. immer weniger Verpflegungsgeld erhalten. "Teilweise musste ich von zu Hause Essen mitbringen, um die Menschen zu versorgen", so die Zeugin.

Für viel Diskussionsstoff sorgte ihre Aussage, dass sie über eine Sekretärin von Christian F. die Anweisung erhalten habe, die Akten der Bewohner zu entsorgen. "Es kam mir komisch vor", sagte die 35-Jährige. Normalerweise kämen Akten ins Archiv. Sie habe den Auftrag dennoch ausgeführt. Die Handakten der Personen, die aktuell behandelt wurden, habe sie jedoch zurückgehalten. "Die brauchte ich ja noch."

Der Angeklagte würdigte die Zeugin während der Vernehmung keines Blickes. Die Hände auf dem Tisch gefaltet, blickte er mal Richter Ulf Thiele an, meistens starrte er aber einfach nur mit ausdruckslosem Gesicht vor sich hin. Als weitere Prozesstermine sind der 15. und 17. Dezember sowie der 7. Januar angesetzt.