Tobias G., der wegen fahrlässiger Tötung angeklagte Milchlaster-Fahrer (wir berichteten), ist mit einem sehr milden Urteil davongekommen.

Ahrensburg/Todendorf. Richterin Jenny Mrosk befand den 31-Jährigen aus Süsel (Kreis Ostholstein) zwar für schuldig am Tode des Monteurs Dirk W. (+ 40), sprach jedoch lediglich eine Verwarnung aus - die niedrigste überhaupt denkbare Strafe.

Wie berichtet, hatte Tobias G. am Morgen des 19. November vor zwei Jahren seinen Tanklastzug über die B-404-Auffahrt Todendorf/Sprenge gesteuert, an deren Ende der Anhänger umgestürzt und auf die Gegenfahrbahn gerutscht war. Direkt vor den Lieferwagen Dirk W's. Der hatte keine Chance, auszuweichen. W. erlag noch am Unfallort seinen schweren Verletzungen.

Staatsanwalt Philipp Marioth griff in seinem Plädoyer auf, dass Tobias G. offenbar erst über wenig Fahrpraxis mit schweren Lastwagen verfügte und offenbar heftig mit der Technik des Mercedes Actros, insbesondere mit dessen kompliziertem Schaltgetriebe, zu kämpfen hatte. Marioth: "Insbesondere ein Fahranfänger muss darauf achten, dass er vernünftig mit seinem Fahrzeug umgeht, dass er nicht zu einer Gefahr wird." Es sei genau das passiert, was vielen Fahranfängern unterlaufe: Dass sie - wenn auch unbewusst - Grenzwerte austesteten. "Sie hätten notfalls im Schritttempo durch die Kurve fahren müssen", so Marioth, der eine Geldstrafe in Höhe von 2400 Euro beantragte. Und der Mitleid mit dem mittlerweile psychisch erkrankten Angeklagten zeigte: "Er macht sich selbst die größten Vorwürfe. Es ist nicht die Aufgabe des Gerichts, auf jemanden, der schon am Boden liegt, noch mal draufzutreten."

Letztlich, so Marioth, könne man nur mit dem Schicksal hadern: "Drei Sekunden früher oder später, und es wäre außer ein bisschen Sachschaden nichts passiert."

G.'s Verteidigerin Simone Richter sprach von einem "Fahrfehler, wie er jedem mal passiert - wenn auch nicht mit so tragischen Folgen wie in diesem Fall". Und die Richterin Jenny Mrosk schloss sich dieser Auffassung an. An die Angehörigen des Getöteten gerichtet - sie hätten Tobias G. am liebsten am Galgen gesehen - sagte sie: "Es ist schlimm, wenn man einen geliebten Menschen so früh verliert. Aber die Aufgabe des Gerichts besteht darin, den Fall juristisch nach Recht und Gesetz aufzuklären."