Reinbeker Grundstückseigentümer müssen die Gehwege, Radwege und Bordsteine vor ihren Grundstücken reinigen. Abfälle und Laub, auch von städtischen Bäumen, müssen beseitigt werden. Das Laub muss auf dem eigenen Kompost, mit der Biotonne oder in Laubsäcken entsorgt werden oder bei der Abfallwirtschaftsstation kostenpflichtig abgegeben werden. Um Unfälle zu vermeiden, soll das Laub mindestens einmal im Monat von den anliegenden Gehwegen entfernt werden. Die Straßenreinigungssatzung steht im Internet.

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