Zweckverband Südstormarn setzt 31. Oktober 2010 als neue Frist, Bargteheide will Aufschub bis 2019.

Glinde/Bargteheide. Sind die Abwasserrohre dicht? Für die Beantwortung dieser Frage haben zumindest Hauseigentümer im Bereich des Zweckverbands Südstormarn jetzt ein bisschen mehr Zeit. Bis zum 31. Oktober 2010 muss der Nachweis geführt sein - wenn das Grundstück im Wasserschutzgebiet liegt. Bei rund 6500 Haushalten in Glinde, Reinbek und Barsbüttel ist das der Fall. Ursprünglich hatte landesweit als Fristende der 31. Dezember dieses Jahres gegolten.

Wie es jetzt zu der neuen Terminierung gekommen ist, war nicht exakt zu ermitteln. Zwar hatte der Zweckverband einen entsprechenden Antrag bei der Unteren Wasserbehörde des Kreises Stormarn gestellt. Doch die hatte erklärt, dafür nicht zuständig zu sein. In der DIN-Norm 1986, die zusammen mit dem Landeswassergesetz in Schleswig-Holstein die rechtliche Grundlage für die rund 400 Euro teure Prüfung bildet, heißt es, dass in den Wasserschutzzonen III und III A eigentlich bis 2008 geprüft werden muss. Weil dieser Zeitpunkt schon verstrichen ist, dringt das Kieler Landwirtschaftsministerium darauf, die Aufforderungen zur Untersuchung der Rohre "noch in 2009" zu verschicken. Die Sprachregelung im Zweckverband Südstormarn lautet nun: Bis zum 31. Oktober 2010 bekommen die Bürger, die ihrer Prüfpflicht nicht nachgekommen sind, keinen Ärger.

Auch Jürgen Engfer, der Geschäftsführer der Abwasserentsorgung Bargteheide, ist für rund 3000 Wasserschutzgebiet-Grundstücke zuständig. Er will für sie jetzt bei der Unteren Wasserbehörde sogar eine Fristverlängerung bis 2019 erreichen. Für alle anderen Grundeigentümer, die eigentlich bis 2015 ihre Dichtigkeitsprüfung vorlegen müssen, will er gar eine Verlängerung bis 2035 verlangen. Sein Argument ist, dass die Stadt Bargteheide selbst, die ja auch Grundeigentümer ist, es schneller gar nicht schaffen würde, diese Prüfungen vorzunehmen - oder zumindest nur mit einem unverhältnismäßig hohen finanziellen Aufwand. "Das kann sich die Stadt gar nicht leisten", sagt Stadtmitarbeiter Engfer.

Harald Hoffmann, der technische Leiter des Zweckverbands Südstormarn, hält die Vorschriften der DIN-Norm durchaus für sinnvoll. "Ein undichtes Abwasserrohr kann hohe Schäden verursachen - gerade im Wasserschutzgebiet", sagt er. "Einmal verunreinigter Untergrund ist nur mit sehr hohem finanziellem Aufwand wieder herzustellen." Es gebe aus dem Wasserrecht das Minimierungsgebot - also die Pflicht, Schäden zu vermeiden. "Dass man das mit der Dichtigkeitsprüfung so lange hat schleifen lassen - das müsste man mal hinterfragen", sagt er. Hoffmann kann Hauseigentümern helfen, die gar nicht wissen, wo ihre Abwasserrohre verlaufen - zum Beispiel, weil sie das Haus erst lange nach dem Bau gekauft haben. "Der Zweckverband wurde in den Sechzigern gegründet, ab da haben wir Unterlagen."

Beim Sieker Abwasserverband, dessen Vorsteher der Hoisdorfer Bürgermeister Dieter Schippmann ist, kann man die Sache etwas ruhiger angehen lassen. Dort gibt es keine Wasserschutzgebiete. Der Nachweis, dass die Rohre nicht lecken, muss also erst bis 2015 erbracht werden. "Die Bürger sollten jetzt noch gar nichts tun", empfiehlt Schippmann. "Wir werden Firmen anschreiben, die diese Prüfung machen könnten, und auch Preise einholen. Dann erstellen wir eine Liste mit Empfehlungen, die an jeden Haushalt geht. Wenn man sich mit den Nachbarn zusammentut, kann man sicherlich etwas sparen."