Romantisch leuchtend steigen sie in den Himmel empor: Die sogenannten Himmelslaternen, die Flugreichweiten von mehr als fünf Kilometer erreichen.

Ahrensburg. Ab heute hat es sich jedoch ausgeleuchtet - das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein verbietet ab sofort die Fluglaternen, die vor allem bei Hochzeiten und Sommerpartys beliebt sind.

"Die Brandgefahr ist zu groß und die Risiken sind nicht abzuschätzen", begründete Innenminister Rainer Wiegard seine Entscheidung. Wer gegen das neue Verbot verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von 10 000 Euro geahndet werden kann. Landesbrandmeister Detlef Radtke und Glindes Gemeindewehrführer Michael Weidemann begrüßen es, dass die Lampions aus dünnen Reispapier nicht mehr fliegen dürfen. "Die Himmelslaternen sind nicht zu steuern", sagte Radtke. Selbst wenn man sie gemäß den Bestimmungen verwende, gehe von der offenen Wärmequelle der Laternen eine erhebliche Brandgefahr aus.

Die Fluglaternen - auch Skyballons - genannt, haben in der jüngsten Vergangenheit einige Brände verursacht, wie zum Beispiel kürzlich in Eutin. Eine auf einer Familienfeier gezündete Laterne landete in einem Garten und setzte dort einen Baum, eine Hecke und eine Komposthaufen in Brand. Das Verbot der Himmelslaternen soll Vorfälle wie diese vermeiden. In Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Hessen sind die Flugkörper bereits untersagt.