Der Mann, der auch ein neun Jahre altes Mädchen in Rethwisch missbraucht hat, soll danach in Sicherheitsverwahrung bleiben.

Rethwisch/Lübeck. Zehn Jahre und drei Monate Haft für Serienvergewaltiger Daniel G.: Mit ihrem Urteil ist die VII. Große Strafkammer beim Landgericht Lübeck deutlich unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft geblieben, deren Vertreterin Bettina von Holdt 13 Jahre und sechs Monate für den 30-Jährigen gefordert hatte. Die Kammer unter dem Vorsitz von Helga von Lukowicz ordnete aber anschließende Sicherungsverwahrung an. Damit wich sie von der Empfehlung des psychiatrischen Gutachters Prof. Wolfgang Berner ab, der diesen Schritt für nicht sinnvoll erachtet hatte.

Daniel G. muss außerdem Schmerzensgeld an einige seiner Opfer zahlen und für sämtliche Schäden geradestehen, die aus seinen Taten entstanden sind, sofern die Sozialversicherungsträger nicht bereits eingesprungen sind.

Die Reinfelder Rechtsanwältin Marion Bolfeld zeigte sich nach dem Ende der Verhandlung zufrieden. "Ich halte es für ein sehr ausgewogenes Urteil, das ganz im Interesse der Opfer ist", sagte sie. Die Juristin hatte im Prozess als Nebenklagevertreterin die Interessen von Sarah V. (Name geändert) vertreten, der das Gericht 4000 Euro Schmerzensgeld zusprach. Daniel G. hatte sich am Nachmittag des 3. Juli 2008 am Ortsrand von Rethwisch an der damals Neunjährigen vergangen. Es war die elfte von 13 angeklagten Sexualstraftaten, die G. in den Jahren 2004 bis 2008 zunächst in Ostfriesland und später im Großraum Lübeck begangen und im Prozess gestanden hatte.

"Die Geständnisse des Angeklagten waren in erheblichem Maße strafmildernd, vor allem in den Fällen, in denen die Beweislage schlecht war", sagte die Vorsitzende Richterin von Lukowicz. Auch bei den Taten, die G. aufgrund von DNA-Spuren hatten zugewiesen werden können, hätte das genetische Material allein nichts außer der Täterschaft an sich beweisen können. Ohne die Geständnisse G.s hätten die Kinder aussagen müssen, damit das Gericht etwas über die Tathergänge hätte erfahren können. Von Lukowicz: "Bei allem Schlimmen hat er insofern wenigstens etwas Positives für die Opfer getan."

Zur Frage der Sicherungsverwahrung sagte die Richterin: "Die formellen Voraussetzungen liegen vor. Herr G. hat einen Hang zu sexuellen Straftaten mit erheblichen Schäden für die Opfer und ist deshalb gefährlich." G. habe die Fantasie, Frauen und Mädchen in der Öffentlichkeit zu verführen, obwohl er noch niemals die Erfahrung gemacht habe, dass seine exhibitionistischen Handlungen zum Erfolg geführt hätten. Er habe gesagt, dass er sich wie im Wahn über den Willen seiner Opfer hinweggesetzt habe. Er sei kein Gelegenheitstäter, sondern habe lange nach seinen Opfern gesucht. Ob es Frauen oder Mädchen waren, sei ihm egal gewesen, "sie durften nur nicht füllig sein". Ferner sei eine sogenannte Progredienz zu beobachten, das heißt, die Taten seien immer schlimmer geworden.

Gutachter Berner hatte das Kriterium Progredienz verneint. Doch darauf komme es nicht an, so die Vorsitzende Richterin: "Die Kriterien sind Anhaltspunkte. Es ist nicht so, dass kein Hang vorliegt, wenn nicht alle Kriterien erfüllt sind." Insofern habe Berner einen "rechtlich verfehlten Schluss" gezogen. Von Lukowicz: "Die Kammer hat eigene Sachkunde in der Beurteilung, ob ein Hang vorliegt."

Daniel G., das Gesicht blass, die Augen müde und von dunklen Ringen umrandet, verfolgte die Urteilsbegründung so emotionslos, wie er bereits das ganze Verfahren über sich hatte ergehen lassen. An ihn persönlich gerichtet, sagte die Richterin am Ende ihrer 30-minütigen Ausführungen: "Sie müssen es jetzt nicht als unausweichlich ansehen, dass Sie nach dem Ende Ihrer Haft in Sicherungsverwahrung müssen." Zum Ende der Haftzeit könne ein Gericht erneut beurteilen, ob G. dann noch gefährlich sei. "Wenn Sie eine Therapie machen und die erfolgreich ist, können Sie nach Ihrer Haft in die Freiheit entlassen werden."