18 bis 21 Cent pro Kilowattstunde müssen die großen Stromanbieter gegenwärtig an die Besitzer der Biogasanlagen zahlen, die Strom in ihre Netze einspeisen. Die Abnahme ist Pflicht und der Preis ist gesetzlich festgeschrieben. Die Einzelheiten regelt das Erneuerbare-Energien-Gesetz aus dem Jahr 2000, das den Ausbau der regenerativen Energien fördert. Die Garantiepreise sollen sich langsam dem Marktniveau anpassen. Deshalb wurden im Mai 2010 die Fördersätze für Solarstrom gekürzt.