Das Strafregister des Stefan Silar ist umfangreich, nach Angaben des Stader Landgerichts besteht es aus folgenden Urteilen:

1992 drei Wochen Jugendarrest wegen gemeinschaftlicher Körperverletzung; sechs Jahre Jugendarrest wegen Totschlags an Gustav Schneeclaus.

1999 Geldstrafe wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.

2001 Geldstrafe wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen; ein Jahr und drei Monate auf Bewährung wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung.

2005 Geldstrafe wegen Körperverletzung.

2010 Geldstrafe wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz

Hinzu kommen die Vorfälle im Mai 2010, als Silar bei einer Demonstration vor seinem Geschäft mit einem Messer und einer Vogelschreckschusspistole auf die linken Demonstranten zuging. Das Amtsgericht Tostedt verurteilte ihn im Februar 2011 zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten wegen schweren Landfriedensbruch. Im Berufungsverfahren vor dem Landgericht Stade wurde entschieden, die Strafe in neun Monate zur Bewährung umzuwandeln - verbunden mit der Auflage, den Laden bis März 2012 zu schließen.

Das Oberlandesgericht Celle hob im Januar das Urteil wieder auf, weil Silar nach den Ausschreitungen bereits wegen unerlaubten Waffenbesitzes verurteilt wurde. Niemand darf zweimal wegen derselben Tat verurteilt werden.