Gericht verurteilt Harsefelder zu drei Jahren und sechs Monaten wegen sexuellen Missbrauchs

Buxtehude. Kurt P. schüttelt immer wieder ungläubig mit dem Kopf. Der Harsefelder muss für drei Jahre und sechs Monate ins Gefängnis. Das Jugendschöffengericht Buxtehude verurteilte ihn wegen schweren sexuellen Missbrauchs. Die Kammer ist überzeugt, dass er seine heute 17 Jahre alte Stieftochter Tanja (alle Namen von der Redaktion geändert) über viele Jahre hinweg schwer missbraucht hat.

Wenn die Mutter von Tanja ihrem Job als Kellnerin nachging, näherte sich P. immer wieder seiner Stieftochter. Es fing mit gegenseitigem Streicheln an. Später befriedigte das Mädchen ihren Stiefvater, zuerst mit der Hand, dann oral. Sie sahen sich gemeinsam Pornofilme an und P. brachte seine Stieftochter dazu, ihn genauso mit Hand und Mund zu befriedigen. Schließlich kam es sogar zum Geschlechtsverkehr im elterlichen Schlafzimmer.

Wenn es um sexuellen Missbrauch geht, gebe es nur zwei Personen, die wirklich wüssten, was passiert sei, sagte Jugendrichterin Nora Sielbeck gestern bei der Urteilsverkündung. In der Regel stehen zwei Aussagen gegeneinander. So war es auch in diesem Fall. Tanja schilderte detailliert mehrere Übergriffe ihres Stiefvaters.

Kurt P. hingegen witterte eine Verschwörung. Er vermutete einen Racheakt seiner Stieftochter, weil er die Familie zerstört habe, indem er während seiner Ehe mit Tanjas Mutter eine außereheliche Beziehung eingegangen sei. Das Gericht entschied jedoch zugunsten der Stieftochter. "Es gibt keinen Grund, an ihrer Glaubwürdigkeit zu zweifeln", sagte Richterin Sielbeck.

Für die Vorwürfe des Stiefvaters, Tanja sei schon immer frühreif gewesen und habe sich bereits mit elf Jahren für Jungen interessiert, hatte die Richterin eine Erklärung. "Das sind deutliche Anzeichen für ein missbrauchtes Kind." Weiterhin stellte die Richterin eine große Beständigkeit in Tanjas mehrmals wiederholter Aussage fest. Zudem hätten die detaillierten Schilderungen für die Stieftochter gesprochen, sagte Sielbeck. "Das kann man sich nicht ausdenken." Ebenfalls für die Glaubwürdigkeit der Stieftochter positiv ausgewirkt habe sich die Tatsache, dass Tanja die Taten nicht so geschildert hat, als wollte sie jemanden belasten. Sie sprach weder von Ekel, noch von Schmerzen.

Angeklagt war Kurt P. in sechs Fällen. Verurteilt wurde er für zwei Fälle des schweren Missbrauchs und für drei Fälle des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern. Das Gesetz sieht ein mögliches Strafmaß von mehr als sieben Jahren vor. P. muss nun für drei Jahre und sechs Monate ins Gefängnis. Strafmildernd habe sich ausgewirkt, dass P. nie gewaltsam vorging. Tanja sagte selbst vor Gericht aus, wie liebevoll er dabei immer war.

Belastend habe sich ausgewirkt, dass er sich über einen langen Zeitraum immer wieder an seiner Stieftochter verging. In einem Fall wurde P. freigesprochen. Nach Aussagen der Großmutter des Mädchens wurde ein bestimmter Tag für diese Tat rekonstruiert. "Wir sind überzeugt, dass dieser Vorfall stattgefunden hat, aber an einem anderen Datum", sagte die Richterin. Die Verteidigung will Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen.