Dass ein Hakenkreuz auf dem Friedhof in Wangersen steht und dort vorerst bleiben wird, ist beschämend. Sicher, die Staatsanwaltschaft hat den Fall geprüft und festgestellt, dass kein Straftatbestand vorliegt.

Der Samtgemeinde Harsefeld sind somit die Hände gebunden. Dennoch: Ein fader Nachgeschmack bleibt nach dieser Entscheidung. Aus gutem Grund darf niemand ein Hakenkreuz an die Wand sprühen, noch das Symbol sonstwie verwenden. Auf einem Grabstein aber darf das Zeichen stehen. Und das seit Jahren. Ewiggestrige dürfte die Entscheidung des Staatsanwaltes freuen - für jene, die sich an dem Hakenkreuz stören, ist sie ein Schlag ins Gesicht. Viel schlimmer ist aber: Wie sollen Eltern ihren Kindern plausibel vermitteln, dass das Hakenkreuz verboten ist und nicht gezeigt werden kann, wenn sie kurz darauf auf einem Friedhof eben dieses verbotene Symbol legal prangen sehen?