Die einfachste Möglichkeit, eine Alternative zu den örtlichen politischen Parteien zu schaffen, ist die Gründung einer Wählergemeinschaft, die auf dem Vereinsrecht basiert.

Dafür sind lediglich sieben Mitglieder notwendig sowie eine bestimmte Anzahl von Unterschriften, die sich nach der Größe der Gemeinde richtet. Die neue Formation benötigt einen Vorstand und eine Satzung, zudem muss sie beim örtlichen Amtsgericht angemeldet werden.

Wenn die Gruppe bei der Kommunalwahl antreten will, muss sie sich beim Landeswahlleiter anmelden. Die Kandidaten müssen in der Region wohnen, in der sie antreten. Von den strengen gesetzlichen Regeln, die für Parteien gelten, sind Wählergemeinschaften in vielen Punkten ausgenommen. Und noch eine Alternative bietet das Wahlrecht: Wer ausreichend Unterschriften zusammen bekommt, kann in seiner Heimat als Einzelkandidat antreten.