Die 25-jährige Nicole S. wurde zu einer Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung verurteilt.

Stade. Die 25-jährige Nicole S., die am 11. November vergangenen Jahres einen Säugling aus dem Elbe-Klinikum in Buxtehude entführt hatte, wurde gestern Nachmittag vor dem Stader Landgericht zu einer Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Zusätzlich wurde von der 2. Strafkammer des Landesgerichts eine Unterbringung der Angeklagten in eine Psychiatrie für vier Jahre auf Bewährung angeordnet. Damit entsprach das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft.

Ursprünglich drohte der psychisch gestörten Frau eine höhere Strafe. Gemäß der Anklageschrift, die Staatsanwalt Erik Paarmann vortrug, hätte Nicole S. eine mindestens fünfjährige Haftstrafe gedroht. Aufgrund der Aussagen der sachverständigen Ärztin für Psychiatrie, Nadia Bustami, sowie des Betreuers der Angeklagten, die eine verminderte Steuerfähigkeit der 25-Jährigen nachweisen konnten, nahm die Staatsanwaltschaft Abstand von ihrer ursprünglichen Strafforderung und reduzierte sie auf eineinhalb Jahre auf Bewährung sowie Unterbringung in einer psychiatrischen Anstalt auf Bewährung. Die Verteidigerin, Sabine Hippert-Otromke, erklärte, dass an der Tat nichts zu leugnen sei, dass der Tatbestand der Entziehung von Minderjährigen zutreffe. Es habe jedoch zu keinem Zeitpunkt eine Gefahr für das Wohl des Kindes bestanden. Die Angeklagte hatte den zwei Tage alten Säugling während der Zeit der Entführung genährt und gewickelt. Das Kind hatte Nicole S. wenig später in eine Klinik in Bremerhaven gebracht, wo es in der Cafeteria in einer Wiege gefunden wurde. Die Verteidigung plädierte auf ein Jahr und zwei Monate auf Bewährung plus eine Therapie mit vierjähriger Bewährungszeit.

Der Vorsitzende Richter, Berend Appelkamp, erklärte in der Urteilsbegründung, dass zahlreiche positive Faktoren zu berücksichtigen seien. Zum einen sei die Angeklagte sofort geständig gewesen. Sie habe zudem Reue gezeigt und sich, während sie das Kind bei sich hatte, gut um den Säugling gekümmert. Die junge Frau habe zudem wohl aufgrund einer falschen Medikamenten-Dosis im Zusammenspiel mit infolge eines Streites hervorgerufenen, heftigen Gefühlsausbrüchen impulsiv falsch gehandelt. Dies habe die Angeklagte aber erst später bemerkt. Unbestreitbar sei aber, dass Nicole S. vielen Menschen erheblichen Kummer bereitet habe und dass andere fälschlich der Tat verdächtigt wurden.

Die Angeklagte, die von sich aus ihre laufende psychiatrische Behandlung fortsetzen will, zeigte sich auch vor Gericht reumütig und akzeptierte das Urteil der Kammer.