Das Thema ist nicht schön, aber wichtig: Wer kümmert sich um unser behindertes Kind, wenn wir verstorben sind? Wer sorgt dafür, dass mein Kind weiterhin ein erfülltes Leben führen kann, das mehr beinhaltet als satt und sauber zu sein? Diese Fragen brennen vielen Eltern von behinderten Kindern unter den Nägeln. Günther Hoffmann, Fachanwalt für Erbrecht aus Bremen, der sich auch mit dem Sozialrecht gut auskennt, zeigt in seinem Vortrag am 26. August, 19 Uhr, im Haus der Lebenshilfe (Apensener Straße 93) in Buxtehude, wie mit Hilfe einer klugen Testamentsgestaltung die Zukunft behinderter Kinder abgesichert werden kann. Bei dieser Veranstaltung stellt sich auch die Stiftung der Lebenshilfe Buxtehude vor, die sich als Partner für die Vollstreckung des Testaments anbietet.