Passend zum Beginn des neuen Schuljahres tritt Ende des Monats ein neues Gesetz in Kraft. Darauf weist Anke Kollenda von "pro familia" in Stade hin: Schüler, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen, können sich über eine Finanzspritze freuen. Sie erhalten eine zusätzliche Leistung für die Schule in Höhe von 100 Euro, wenn sie oder mindestens ein im Haushalt lebender Elternteil am 1. August des jeweiligen Jahres Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes (zum Beispiel "Hartz IV") hat. Um die 100 Euro zu erhalten ist laut Kollenda kein Antrag nötig, die Auszahlung erfolge automatisch. Wer anspruchsberechtigt ist und bis Mitte August kein Geld erhalten hat, solle sich aber mit der Arbeitsagentur in Verbindung setzen.