"Gänsemast rupft Tiere lebend", Abendblatt vom 9. Juli

Wir sind über die extreme Tierquälerei empört und wütend. Wir hatten uns nämlich angesichts der Tatsache, dass der Betrieb zumindest in Teilbereichen vom unsinnigen Aufstallungsgebot betroffen ist und deshalb nicht mehr allen seinen Tieren artgemäßes Leben in Freilandhaltung gewähren konnte, auch unter Berufung auf dieses Zucht- und Vermehrungsunternehmen für die Aufhebung der restriktiven Vorschrift eingesetzt.

Verdeckte Recherchen, wie sie von Markus Müller durchgeführt werden (zum Beispiel früher schon im Zusammenhang mit der Kaninchenmast und dem Gänsestopfen), sind leider wohl unverzichtbar, weil die staatlichen Überprüfungen in der Regel nach Vorankündigung erfolgen und selbst dann, wenn sie wirklich einmal wegen dringenden Tatverdachts überraschend stattfinden, während der Anmeldung im Büro noch genug Zeit bleibt, Beweismittel zu beseitigen oder die Inaugenscheinnahme so ablaufen zu lassen, dass kritische Bereiche ausgespart werden.

Ich habe hat den Eindruck, dass das Kreisveterinäramt nach der Ära Heita Siebert nun unter Frau Dr. Krüger dem Tierschutz umfassend gerecht wird. Deshalb hoffen wir, dass jetzt von Amts wegen hart durchgegriffen wird - durch Sicherstellung der Rupfmaschine und die Einleitung eines Strafverfahrens durch Anzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft. Das wäre endlich ein abschreckendes Signal an andere Straftäter.

Eckard Wendt, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft für artgerechte Nutztierhaltung e.V. - Tierschutzfachverband, Hamburg (AGfaN), per E-Mail

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