Hohe Schadensersatzforderungen sind für Ehrenamtliche künftig kein Thema mehr. Der Bundestag hat beschlossen, das Haftungsrisiko für Ehrenamtliche in Leitungsfunktionen zu begrenzen.

Stade. Persönlich können Vorständler bei einfacher Fahrlässigkeit nicht mehr haftbar gemacht werden, etwa wenn es im Winter auf einem nicht geräumten Parkplatz eines Tennisclubs zum Blechschaden kommt. Künftig haften sie nur dann, wenn ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden. "Wer sich engagiert, darf nicht zusätzlich mit Risiken belastet werden", sagt die Parlamentarische Geschäftsführerin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Martina Krogmann aus Stade.

Wie ihre politische Gegnerin hat auch die Horneburger Bundestagsabgeordnete Margrit Wetzel das Ehrenamt im Blick. Die Sozialdemokratin ruft junge Ehrenamtliche auf, sich für den Heinz-Westphal-Preis zu bewerben. "Junge Menschen, die ehrenamtlich zupacken und sich für ein originelles Projekt engagieren, haben die Chance, den Preis zu gewinnen." Drei Projekte werden ausgezeichnet. Insgesamt winken Preisgelder von 15 000 Euro. Einsendeschluss für den Preis ist der 15. August. Weitere Informationen im Internet.

www.heinz-westphal-preis.de