Seit Jahren fordern die freiwilligen Feuerwehren eine verbindliche Regelung für Kameraden, die nach dem 1. Januar 1999 einen Klasse B Führerschein gemacht haben. Mit dem sogenannten Feuerwehr-Führerschein sollen auch sie Feuerwehrfahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen fahren dürfen. Ansonsten, so die Befürchtung auch im Landkreis Stade, würden künftig dazu berechtigte Aktive rar.

Stade. Am Mittwoch einigte sich der Verkehrsausschuss des Bundestags darauf, dass eine feuerwehrinterne Ausbildung und eine Prüfung ausreichen, um Fahrzeuge bis 4,75 Tonnen zu lenken. Die Krux: Die konkrete Ausgestaltung der Sonderregelung wird den Ländern überlassen. "Statt dass die Regierung eine verbindliche Regelung schafft, wird das Problem an die Länder zurück verwiesen", sagt Kreisbrandmeister Gerhard Moldenhauer. "Das ist eine Frechheit." Unklar sei etwa, wie so eine Ausbildung und Prüfung auszusehen habe. "Wie viel Stunden müssen die Feuerwehrleute investieren? Eine? Acht? Das kostet Zeit und Geld - vielleicht zuviel von beidem."

Grundsätzlich sei es aber begrüßenswert, dass die Regelung nicht mehr wie in früheren Entwürfen Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von nur 4,25 Tonnen, sondern auch solche mit 4,75 Tonnen umfasse. So könnten Kameraden das Gros der in kleinen Wehren verbreiteten Tragkraftspritzenfahrzeuge (TSF) fahren.

Als großen Wurf bezeichnet hingegen die Horneburger Bundestagsabgeordnete Margrit Wetzel (SPD) die Sonderregelung für Fahrzeuge mit bis zu 7,5 Tonnen. Die Aktiven sollen zwar extern ausgebildet und geprüft werden. Doch die Kosten dafür sollen 600 Euro nicht übersteigen. Zudem könne das Papier nach zwei Jahren prüfungsfrei in einen regulären C1-Klasse-Führerschein umgewandelt werden. Für Moldenhauer hingegen steht fest: "Das Thema wird zu Wahlkampfzwecken missbraucht."