Für die Einstellung neuer Mitarbeiter während der Kurzarbeit gibt es rechtliche Auflagen.

Stade. -Allerdings nicht für die Übernahme von ausgelernten Auszubildenden aus dem eigenen oder anderen Unternehmen. Auszubildende könnten in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis übernommen werden, sogar auch direkt in Kurzarbeit, so Dagmar Froelich, Vorsitzende der Geschäftsführung von der Agentur für Arbeit Stade. Das habe für beiden Seiten Vorteile. Jüngere Arbeitnehmer seien stärker von der Arbeitslosigkeit bedroht, weil sie wenig Berufserfahrung hätten. Die Betriebe würden von der neuen Regelung profitieren, indem sie ihre Fachkräfte behalten könnten, die sie zuvor selbst ausgebildet haben. "Arbeitslosigkeit wird vermieden und Fachkräfte erhalten", sagt Froelich.