Die Agentur für Arbeit in Stade informiert, dass bei Kindern bis 25 Jahren ein Anspruch auf Kindergeld besteht. Voraussetzung dafür ist, dass sie nach Beendigung ihrer Schulausbildung innerhalb von vier Monaten mit einem Studium, einer Ausbildung (in Betrieb/Schule), einem freiwilligen sozialen/ökologischen Jahr oder einer Tätigkeit als Entwicklungshelfer/Dienstleistender im Ausland (Befreiung vom Grundwehr- und Zivildienst) beginnen. Kindergeld wird zudem gezahlt für bis zu 21 Jahre alte Kinder, die als arbeitssuchend gemeldet sind. Weitere Informationen unter der kostenpflichtigen Rufnummer 01801/54 63 37.

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