Besitzer Torsten Lüllau sagt, er habe die Hütte lediglich saniert. Deichverband und Stadt wollen sie abreißen.

Buxtehude

Es ist nur ein Schuppen. Doch wegen des kleinen, dachlosen Gebäudes auf dem Estedeich in Buxtehude-Neuland hat Torsten Lüllau mehrere Tausend Euro Anwaltskosten am Hals. Das hat ihn dazu hingerissen, Schilder vor dem Schuppen aufzustellen. "Saniertes Gebäude" steht darauf. "Sturköppe vom Deichverband fordern Abriss." Zwei Gerichte haben sich derweil mit dem Schuppen befasst. Und bei der Stadt Buxtehude wurde über den Verschlag auf dem Deich eine dicke Akte angelegt.

Es ist die Geschichte einer Behördenposse: Vor drei Jahren hat Lüllau das etwa 800 Quadratmeter großes Deichgrundstück auf dem Estedeich für 6000 Euro erworben. Ein schlauer Schachzug, dachte sich der Buxtehuder. "Es war das einzige Grundstück mit Bootsanleger vor der Brücke, die im Zuge des Autobahnbaus über die Este führen soll", sagt er. "Unter die Brücke kommt man dann mit keinem Boot mehr durch." In dem kleinen Häuschen wollte Lüllau Rasenmäher und Bootsutensilien unterbringen.

Die Mauern waren allerdings stark baufällig. Deshalb legte der Bauingenieur selbst Hand an und zog die Wände sukzessive wieder hoch. Lüllau hält das für eine Sanierung: "Die Grundmauern stehen noch und am Betonboden habe ich auch nichts verändert." Doch für den Deichverband der zweiten Meile Alten Landes in Jork ist es ein offenbar ein Neubau. Und der sei auf einem Deich nach dem Deichgesetz und Baurecht nicht erlaubt, erklärt Oberdeichrichter Uwe Hampe.

Bei einer Deichschau im September 2007 sind dem Deichverband Lüllaus Aktivitäten am Schuppen aufgefallen und schaltete die Stadt ein. "Wenn uns so etwas auffällt, müssen wir es ja mitteilen", sagt Hampe. Der Schuppen oder das, was davon übrig blieb, war dem Deichverband schon länger ein Dorn im Auge. Schon als er noch eine Ruine war, hat der Deichverband die vorherigen Eigentümer dazu angehalten, den Schuppen abzureißen. Ohne Erfolg. Der Verband hat sogar angeboten, das Grundstück zu erwerben, um dann den Schuppen zu entfernen. Ebenso ohne Erfolg. Die Deicheigentümer verkauften die kleine Fläche lieber an Lüllau. Damit landete der schwarze Peter bei ihm.

Auch er sollte den Schuppen abreißen. Dazu hielt ihn die Stadt als zuständige Behörde in baurechtlichen Fragen im Januar 2008 zum ersten Mal an. Lüllau machte den Fehler, keinen Widerspruch gegen die so genannte Rückbauverfügung einzulegen. "Ich habe stattdessen versucht, zu vermitteln und den Deichverband umzustimmen." Doch der Verband blieb dabei: Der Schuppen sei ein Neubau und müsse weg. Die Stadt ist offenbar derselben Auffassung wie der Deichverband. Michael Nyveld, zuständiger Bauamtsleiter der Buxtehuder Stadtverwaltung, will sich zwar nicht öffentlich zu dem Vorgang äußern. Aber im März 2008 stellte die Stadt Buxtehude Lüllau das erste Zwangsgeld in Rechnung. Der Bauingenieur tat trotzdem nichts. Einige Monate später flatterte Lüllau wieder ein Zwangsgeldbescheid ins Haus. Insgesamt rund 1500 Euro habe die Stadt am Ende verlangt. Daraufhin wagte Lüllau den Gang vor Gericht - und verlor. Am Dienstag habe ihm sein Anwalt mitgeteilt, dass seine Klage keinen Erfolg gehabt habe. Der Grund: Lüllau hätte gegen den geforderten Abriss Widerspruch einlegen müssen. Damit ist das Oberverwaltungsgericht Lüneburg dem Urteil des Stader Landgericht gefolgt.

Lüllau gibt nicht auf. Er ist weiterhin auf der Suche nach einer alten Baugenehmigung des Schuppens. Die könnte beweisen, dass der Schuppen vor 1962 rechtmäßig gebaut wurde. Dann dürfte der Schuppen stehenbleiben. Der Bauingenieur hat schon mit sämtlichen Nachbarn gesprochen und alte Bilder gesichtet. "Ich habe mehr Stunden in die Recherche als in die Instandsetzung des Schuppens investiert." Eine offizielle Baugenehmigung fiel ihm dabei nicht in die Hände. Dennoch: Lüllau will den Schuppen behalten. "Wenn ich mich in eine Sache festgebissen habe, lasse ich so schnell nicht los."