Auf dem Tisch vor dem Richterpult liegen ihre Kleidungsstücke: Converse-Turnschuhe, ihre Jeans, ihr grüner Nikki. Es ist die Kleidung, die Kristin K. in der Nacht zum 16. November 2008 getragen hat - jener Nacht, in der sie grausam vergewaltigt und getötet wurde.

Stade/Buxtehude. Während der Beweisaufnahme am gestrigen dritten Verhandlungstag nahm das Gericht die Asservate in Augenschein, befragte Polizisten, die den Tatort gesichert hatten und den Rechtsmediziner zur Todesursache der 21-jährigen Studentin aus Ahrenswohlde.

Wie an den vorherigen Verhandlungstagen verfolgt Timmi L., der mutmaßliche Discomörder von Buxtehude, den Prozess am Landgericht Stade mit starrer Miene und leerem Blick. Äußerlich wirkt der 27-Jährige völlig unbewegt.

Ganz im Gegensatz zum Kriminalbeamten Jürgen L., der mit dem Vorsitzenden Richter Fotos der ermordeten Studentin begutachtet. Er sicherte damals mit einem Kollegen den Tatort auf dem Gelände eines Autohauses, unweit der Disco "Garage". Um 23.50 Uhr entdeckte die Polizei dort die verschmutzte, unbekleidete Leiche der Studentin. Zuvor hatten Landeskriminalbeamte das Signal ihres Handys näherungsweise geortet.

"Das war entsetzlich", sagt Jürgen L. leise zum Vorsitzenden Richter. "18 Jahre mache ich das nun schon", sagt er und ringt um Worte. "Aber so etwas ist wirklich nicht schön." Staatsanwalt Volker Lüer will es genau wissen. Was er damit meine? "Das berührt einen, ein so zierliches Mädchen so schlimm zugerichtet zu sehen. Das war ja ein Gewaltexzess", sagt Jürgen L.

Wie grausig und brutal die Tat tatsächlich war, lassen die Schilderungen von Rechtsmediziner Jan Sperhake nur erahnen: ihr Körper von Hämatomen übersät, ihr Schulterblatt zertrümmert, der Intimbereich schwer verletzt, auf der Kopfhaut etliche Blutungen, zwei Rippen, das Zungenbein, neun Brustwirbel und der Boden der linken Augenhöhle gebrochen. "Das ist sehr ungewöhnlich, sehr massiv", so der Experte. Wie er es darstellt, muss Kristins Körper eine einzige Wunde gewesen sein. Sogar ihre linke Ohrmuschel soll Timmi L. abgetrennt haben, möglicherweise mit einem Gegenstand. Rund um den Tatort verstreut lag scharfkantiger Schrott.

Nach dem Befund des Rechtsmediziners seien die meisten Verletzungen zu ihren Lebzeiten entstanden. Tödlich sei ein "heftiger Angriff auf den Hals" gewesen. Drosselnarben am Hals, punktförmige Blutungen an den Augenlidern und -bindehäuten sowie an der Mundschleimhaut belegten, dass das Opfer stranguliert worden sei, vermutlich mit dem Riemen seiner Lederhandtasche. Der Prozess wird heute mit der Aussage von zwei Vernehmungsbeamten fortgesetzt. (dah)