Flensburg (dpa/lno). Eine Frau wird an der A7 bei Schleswig von einem Lkw überrollt und stirbt. Die Leiche ist übersät mit Messerstichen.

Das Landgericht Flensburg hat im Prozess um den Tod einer Frau, die auf der A7 bei Schleswig von einem Lastwagen überrollt worden war, den Ehemann zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Das Gericht sah einen versuchten Mord in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und Körperverletzung mit Todesfolge als erwiesen an. Der heute 36 Jahre alte Angeklagte musste sich seit Mai 2022 am Landgericht Flensburg wegen Mordes an seiner Ehefrau verantworten. Es war ein Indizienprozess. Zeugen für die Tat gab es keine. Der Angeklagte hatte sich vor Gericht nicht zu den Vorwürfen geäußert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Frau war am 20. November 2021 auf der Autobahn bei der Anschlussstelle Schleswig/Schuby von einem Lastwagen überrollt worden. Sie starb an einem durch den Unfall verursachten Polytrauma. Sie wies allerdings rund 40 Messerstiche auf, unter anderem in Hals, Kopf und Brust. Diverse davon seien potenziell tödlich gewesen, sagte der Vorsitzende Richter. Diese habe ihr nur der Angeklagte zufügen können.

Frau an A7 getötet – Ehemann zu lebenslanger Haft verurteilt

Die 1. Große Strafkammer sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte aus Rache für den durch Gewalttätigkeiten selbst verursachten Verlust des Sorgerechts für die gemeinsamen Kinder und die Trennungsabsichten der Frau beschlossen hat, die 32-Jährige zu töten, um seine gekränkte Ehre wiederherzustellen. Der Angeklagte und seine Frau stammten beide aus Syrien und lebten im dänischen Aarhus.

Eine Tötungsabsicht habe auf der Hand gelegen, sagte der Vorsitzende Richter mit Blick auf die Vielzahl an Stichen. „Eine andere sinnvolle Erklärung für diese Angriffe gibt es nicht.“ Der Mann habe seine Frau bestrafen wollen, weil sie ihm seine Kinder vorenthalten habe. „Dabei ging es ihm nicht um die Kinder, sondern nur um die Demütigung.“ Das Gericht geht davon aus, dass die Tat geplant gewesen sei. „Es war keine spontane Tat“, sondern allenfalls eine ursprünglich anders geplante.

Frau an A7 getötet: Gericht geht von geplanter Tat aus

Nach Überzeugung der Kammer hat sich das Paar auf dem Weg von Aarhus nach Deutschland befunden. Am frühen Morgen des 20. November 2021 stach der Mann diverse Male auf die 32-Jährige ein - noch in Flensburg auf dem Parkplatz „Exe“. Anschließend fuhr er demnach mit der schwer verletzten Frau auf dem Beifahrersitz in einem Auto auf die A7 in Richtung Hamburg. Warum er dies tat, ist nach Ansicht der Kammer nicht sicher aufklärbar gewesen.

Die Kammer geht davon aus, dass der Angeklagte Angst vor Entdeckung gehabt, seine Ehefrau bereits für tot gehalten oder geplant hatte, seine Tat an einem anderen Ort zu Ende zu bringen. Die Frau habe sich in Sicherheit bringen wollen und sei, da sie während der Fahrt nicht habe aussteigen können, auf die Rückbank geflüchtet, sagte der Kammervorsitzende. Der Mann habe dann auf dem Standstreifen angehalten und weiter auf sie eingestochen. Die Frau geriet den Angaben zufolge in Panik und flüchtete auf die Fahrbahn, wo sie von einem Lastwagen erfasst wurde. Sie starb noch vor Ort an den unfallbedingten Verletzungen.

Die Frau war auf die Fahrbahn geflüchtet

Der ursprüngliche Anklagevorwurf, der Angeklagte habe alle Messerstiche erst nach dem Abstellen des Autos auf dem Standstreifen der Autobahn ausgeführt, hat sich nach Auffassung der Kammer nicht bestätigt. Sachverständig beraten und unter Würdigung sämtlicher Indizien könne man feststellen, dass die diversen Stichverletzungen der Getöteten mit einem zeitlichen Abstand von etwa 20 Minuten verursacht worden seien.

Staatsanwaltschaft und Nebenklage hatten eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes gefordert. Die Verteidiger sahen kein Mordmotiv und keine Tötungsabsicht. Sie hielten eine Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung und eine Strafe von unter fünf Jahren für angemessen.

Komplexes Verfahren über knapp zwei Jahre und 70 Verhandlungstagen

Das komplexe Verfahren zog sich über knapp zwei Jahre und insgesamt 70 Verhandlungstage hin. Herausfordernd war die Verhandlung nach Angaben eines Gerichtssprechers unter anderem wegen des Auslandsbezugs zu verschiedenen Staaten. So mussten etwa Zeugen aus Dänemark und Syrien vernommen werden. Insgesamt wurden rund 100 Zeugen gehört, einige davon an mehreren Tagen. Zudem wurden fünf Sachverständigengutachten eingeholt.