Kiel. Sein vorgetäuschter Tod auf der Ostsee sollte einem Paar Millionen einbringen. Doch das Vorhaben flog auf. Nun droht dem Mann eine Haftstrafe. Die Staatsanwältin bezeichnet den Plan als „dilettantisch“.

Wegen des Vortäuschens seines Todes auf der Ostsee hat die Staatsanwaltschaft vor dem Landgericht Kiel eine Haftstrafe für einen 56-Jährigen gefordert. Der Mann und seine Ehefrau hätten sich wegen gemeinschaftlichen gewerbs- und bandenmäßigen Betrugsversuchs in 13 Fällen strafbar gemacht, sagte die Staatsanwältin am Freitag. Für den Mann forderte sie eine Gesamtfreiheitsstrafe unter Einbeziehung einer in einem ersten Prozess verhängten Bewährungsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten, für die gleichaltrige Frau eine Strafe von zwei Jahren auf Bewährung. Die Verteidiger forderten für beide Angeklagten Freisprüche. Das Urteil fällt frühestens in der kommenden Woche.

Die Tat sei „dilettantisch geplant“ gewesen, sagte die Staatsanwältin. Die Angeklagten seien davon ausgegangen, dass eine Sterbeurkunde für die Auszahlung der 13 Versicherungen nicht notwendig gewesen wäre. Die Frau sei bei dem über zwei Jahre andauernden Vorgehen eher das ausführende Organ gewesen, der Mann hingegen der Kopf der Planung.

Zuvor hatten die beiden Angeklagten über ihre Verteidiger Geständnisse verlesen lassen. „Das Ganze war aus heutiger Sicht total hirnrissig“, ließ der 56-Jährige erklären. Er begründete das Geschehen mit einer finanziellen Notlage. Er habe Deutschland verlassen und in den USA untertauchen wollen. Er entschuldigte sich für sein Handeln. Sein Verteidiger forderte einen Freispruch und stellte zudem mehrere Hilfsbeweisanträge. Unter anderem will er Sprachnachrichten der Frau in das Verfahren einbringen. Sie sollen die Vorstellungen des Paares verdeutlichen.

Auch die Ehefrau ließ über ihre Verteidigerin verlauten, ihr tue das Geschehene leid. „Ich habe mich in etwas hineinziehen lassen, dass ich nicht überblicken und überschauen konnte.“ Ihr sei bewusst gewesen, dass Versicherungen ohne das Vorliegen einer Sterbeurkunde nicht zahlen würden. Die Verteidigerin betonte, es sei bei straflosen Vorbereitungen geblieben. „Das unmittelbare Ansetzen hat es nicht gegeben.“ Ihre Mandantin habe Anweisungen des Mannes ausgeführt.

Was war passiert?

Das Ehepaar hatte im Oktober 2019 den Tod des Mannes durch ein Bootsunglück in der Kieler Bucht vorgetäuscht. Drei Tage danach meldete die Ehefrau ihn als vermisst. Doch die Polizei wurde schnell misstrauisch. Am aufgefundenen Boot stellte ein Gutachter Manipulationen fest, die es sinken ließen. Den Lebensversicherungen reichte, anders als vom Angeklagten zunächst angenommen, die Todesmeldung nicht aus. Sie wollten auch eine Sterbeurkunde oder Bestätigung seines Todes vom Amtsgericht. Das aber dauert mindestens sechs Monate.

Nach der Tat versteckte sich der Angeklagte monatelang - zunächst bei einer Bekannten in Hamburg, später dann im Haus seiner Mutter im niedersächsischen Schwarmstedt. Dort fand ihn im Mai 2020 schließlich ein Mobiles Einsatzkommando der Polizei. Im Schein einer Taschenlampe blitzte sein Ehering auf, als sich der Mann hinter Kisten versteckte. Zur Auszahlung von 13 Risiko-Lebens- und Unfallversicherungen über rund vier Millionen Euro kam es nicht.

Das Kieler Landgericht hatte beide im Februar 2021 bereits wegen versuchten Betrugs einer Unfallversicherung zu Bewährungsstrafen von einem Jahr und neun Monaten beziehungsweise einem Jahr verurteilt. Diese Entscheidungen sind rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof in Leipzig hob die Freisprüche in 13 anderen Fällen von versuchtem Betrug anderer Versicherungen jedoch auf. Das Landgericht habe nicht geprüft, ob die Angeklagten sich stattdessen wegen Verabredung zum gewerbs- und bandenmäßigen Betrug oder wegen des betrügerischen Abschlusses der Versicherungsverträge strafbar gemacht hätten. Darüber muss das Gericht in Schleswig-Holstein nun erneut entscheiden.

Die Frau arbeitet mittlerweile in Vollzeit als Reinigungskraft im Uniklinikum. Der Mann lebt wieder in Niedersachsen. „Ich pflege seitdem meine Mutter.“ Er lebe von ihrem Geld. Das Gericht will die Verhandlung am Mittwoch (10.00 Uhr) fortsetzen. Noch ist unklar, ob dann auch das Urteil fällt.