Schleswig . Weil die Anlage unzureichend gegen Flugzeugabstürze oder Anschläge geschützt ist, verlangen Kläger den Widerruf der Betriebsgenehmigung.
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Schleswig . Weil die Anlage unzureichend gegen Flugzeugabstürze oder Anschläge geschützt ist, verlangen Kläger den Widerruf der Betriebsgenehmigung.
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