Aus Ärger darüber, dass ein ihm entgegenkommender Weimaraner nicht angeleint war, erstach der 52-Jährige das Tier hinterrücks. Er steht wegen einer Straftat nach dem Tierschutzgesetz vor Gericht.
Justiz
Aus Ärger darüber, dass ein ihm entgegenkommender Weimaraner nicht angeleint war, erstach der 52-Jährige das Tier hinterrücks. Er steht wegen einer Straftat nach dem Tierschutzgesetz vor Gericht.
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