Er tötete zwischen 1969 und 1984 fünf Frauen. Die Leiche der 15-jährigen Ilse G. lag in Quickborn

Kiel/Quickborn. Für den Mord an fünf jungen Frauen muss der 65 Jahre alte Hans-Jürgen S. aus Henstedt-Ulzburg lebenslang hinter Gitter. Das entschied gestern das Kieler Landgericht. Zu seinen Opfern gehörte auch die 15-jährige Ilse G., deren Leiche am 27. Mai 1973 in Quickborn-Heide gefunden wurde. Die Auszubildende stammte aus dem Norderstedter Stadtteil Friedrichsgabe, der bis 1969 zum Kreis Pinneberg gehörte. Sie war am 24. Oktober 1972 auf dem Heimweg von der Arbeit verschwunden.

Hans-Jürgen S. hatte zu Prozessbeginn Ende Dezember ein Geständnis abgelegt. "Ich kann nur noch einmal wiederholen, dass mein damaliges Verhalten für mich heute unfassbar bleibt", ließ er über seine Anwälte mitteilen. Er entschuldigte sich bei den Angehörigen der Opfer. In der schriftlichen Einlassung räumte der Angeklagte ein, zwischen 1969 und 1984 fünf Frauen im Alter zwischen 15 und 22 Jahren im Großraum Hamburg getötet zu haben.

Nach dem letzten Mord im Jahr 1984 an der 18-jährigen Schwesternschülerin Gabriele S. hatte Hans-Jürgen S. noch 27 Jahre unentdeckt gelebt, zuletzt nur rund einen Kilometer entfernt von der Mutter der Schwesternschülerin. Erst 42 Jahre nach dem ersten Mord waren die Ermittler vergangenes Jahr durch verfeinerte DNA-Untersuchungsmethoden auf seine Spur gestoßen. Eine Speichelprobe seines Bruders war dem heute 65-Jährigen zum Verhängnis geworden - sie ähnelte seinem eigenen Erbmaterial. In Haft gestand er dann vier weitere Morde.

Zunächst tötete der Mann im Juni 1969 die 22-jährige Jutta M. in der Nähe ihres Elternhauses in Norderstedt. Nach ihrem Tod verging er sich an der Leiche. Dies war gleichzeitig der erste Geschlechtsverkehr des Mannes überhaupt. "Er wollte endlich mal Sex haben, notfalls mit Gewalt", hatte Staatsanwalt Matthias Daxenberger in seinem Plädoyer ausgeführt. Er forderte für den Angeklagten, der sich an allen Leichen vergangen hatte, eine lebenslange Freiheitsstrafe. Die Verteidiger hielten ihren Mandaten für eingeschränkt schuldfähig und plädierten für eine Gefängnisstrafe, die deutlich unter lebenslänglich liegen sollte.

Im Oktober 1969 fing er dann die 16-jährige Renate B. ebenfalls in Norderstedt auf dem Heimweg vom Tanzlokal ab. Nächstes Opfer wurde im Juli 1970 in Langenhorn die 22-jährige Angela B.. Im Jahr 1973 brachte er in Harksheide die 15-jährige Ilse G. um und warf die Leiche in einen Graben am Ohlmöhlenweg in Quickborn-Heide.

Ein psychiatrischer Sachverständiger hatte dem Angeklagten zwar Mängel in der Persönlichkeit, aber volle Schuldfähigkeit bescheinigt. Ein Sexualmediziner attestierte dem Mann dagegen einen sadistischen Sexismus und hielt eine Verminderung der Schuldfähigkeit für wahrscheinlich.