Elmshorn. Arbeitsgericht Elmshorn entscheidet: Die Kündigung der Arbeitnehmervertreterin von Haus Flora ist nichtig.
Elmshorn
Betriebsratschefin muss weiterbeschäftigt werden
Von Arne Kolarczyk
Elmshorn. Arbeitsgericht Elmshorn entscheidet: Die Kündigung der Arbeitnehmervertreterin von Haus Flora ist nichtig.
Kennen Sie schon unsere Plus-Inhalte?
Kennen Sie schon unsere Plus-Inhalte?
Kennen Sie schon unsere PLUS-Inhalte? Jetzt Abendblatt testen