Zunächst sollen sich Haupt- und Bauausschuss in gemeinsamer Sitzung mit dem Vorhaben befassen und den Anwalt der Gemeinde befragen, um Rechtssicherheit gegenüber dem Investor zu erzielen.
(kol)
Zunächst sollen sich Haupt- und Bauausschuss in gemeinsamer Sitzung mit dem Vorhaben befassen und den Anwalt der Gemeinde befragen, um Rechtssicherheit gegenüber dem Investor zu erzielen.
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