Der Nabu Schleswig-Holstein will aus dem Fall um 21 angeblich in Bokholt-Hanredder nicht zu bändigende und schließlich getötete Rinder Konsequenzen ziehen.

Bokholt-Hanredder. Künftig werde die Naturschutzorganisation die Ordnungsbehörden früher in Kenntnis setzen, sollten Pächter von Nabu-Flächen diese beispielsweise unzureichend sichern.

Der mehrfache Ausbruch der Rinder aus einer an einen Landwirt zur Beweidung verpachteten Nabu-Fläche hatte zum Eingreifen des Amtes Rantzau geführt. Nach eigenen Angaben hatten die Naturschützer den Pächter bereits seit Ende August mehrfach auf die unzureichende Sicherung des Geländes aufmerksam gemacht. Dem Nabu selbst sei ein Schaden in Höhe von mehreren Tausend Euro entstanden.

Nach Beratung mit dem Kreisveterinäramt und weiteren Experten hatte das Ordnungsamt des Amtes Rantzau am Dienstag den Abschuss der Tiere angeordnet und dessen Leiter, Rainer Schattauer, anschließend das Verhalten des Nabu kritisiert. Tierschützer wiederum übten massive Kritik an der Entscheidung der Behörden, die Rinder zu töten.