Stellenabbau ist kein Betriebsgeheimnis, es gilt keine Schweigepflicht: Arbeitsgericht in Elmhorn hat der Mitarbeitervertretung von AstraZeneca in Wedel Recht im Streit mit Geschäftsführung gegeben.
(krk)
Stellenabbau ist kein Betriebsgeheimnis, es gilt keine Schweigepflicht: Arbeitsgericht in Elmhorn hat der Mitarbeitervertretung von AstraZeneca in Wedel Recht im Streit mit Geschäftsführung gegeben.
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