Jugendschutz.net rät Eltern, ihre Kinder nicht ungeschützt im Internet surfen zu lassen. Wedeler IT-Experte setzt auf Vertrauen

Kreis Pinneberg. Der Mord an Lisa Marie B. aus Tornesch wirft immer noch Fragen auf nach dem Warum. Der Täter – gerade mal 16 Jahre alt – hat gestanden, die 18-Jährige von hinten erwürgt zu haben. Die Ermittler stellten zudem fest, dass sich der junge Mann vermehrt Gewaltvideos im Internet angeschaut hat, in denen Frauen gewürgt werden. Ob und wie dies den Jugendlichen zu seiner Tat bewogen haben könnte, ist reine Spekulation.

Tatsache ist jedoch, dass Kinder und Jugendliche ungehindert Zugang zu gewaltverherrlichenden Videos im Netz haben. Aus dem Jahresbericht 2012 von Jugendschutz.net, eine von den Jugendministerien aller Länder getragene Zentralstelle für Jugendschutz im Netz, geht hervor, dass Gewaltdarstellungen zunehmend als sogenannte Tasteless- und Rape-Sites über Tauschdienste verbreitet werden. Auf diesen geschmacklosen Seiten wird Video- und Fotomaterial gesammelt, das Gewaltakte und Tötungen beinhaltet. Laut Jugendschutz.net schauen schon Kinder ab zwölf Jahren diese als Art virtuelle Mutprobe. Gewaltdarstellungen in sexuellen Kontexten dominieren. Es sei zu erwarten, dass mit der Zunahme breitbandiger Internetzugänge eine Ausweitung des Gewaltangebots im Netz einhergehe, so die Experten.

„Enthauptungsvideos zum Beispiel verletzen die Menschenwürde und sind deshalb absolut unzulässig gemäß des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags“, sagt Holger Herzog, Leiter Stabsstelle Recht und Internationales bei Jugendschutz.det. Das heißt, sie dürften nicht verbreitet werden. Als jugendgefährdend gelten Filme, die zu Gewalttätigkeiten anreizen oder Selbstjustiz als einziges Konfliktlösungsmittel nahe legen. „Wenn Mord- und Metzelszenen selbstzweckhaft und detailliert dargestellt werden, geht das Gesetz von einfacher Jugendgefährdung aus.“ Besonders realistische und grausame Darstellungen selbstzweckhafter Gewalt gelten als schwer jugendgefährdend.

Bei gewalthaltigen Filmen wird von einer entwicklungsbeeinträchtigenden Wirkung in der Praxis vor allem ausgegangen, wenn der Inhalt als gewaltbefürwortend oder -fördernd eingeschätzt wird. Solche Filme werden in der Regel ab 16 Jahren freigegeben. Doch auch wer jünger ist, ist oft nur wenige Klicks von Bildern über Exekutionen, Vergewaltigungen oder Kriegsgräuel als Propaganda enfernt.

Wer auf bedenkliche Inhalte im Netz stößt, sollte diese beim Betreiber der Webseite oder der Beschwerdestelle von Jugendschutz.net über das Hotline-Formular (www.jugendschutz.net) melden. Jugendschutz.net werde den Inhalt beurteilen und Maßnahmen zur Beseitigung ergreifen, so Herzog. Wichtig ist, dass Kinder nicht allein und ungeschützt im Internet surfen. Gerade für die ersten Schritte im Netz, bieten sich sichere Surfräume an, wie etwa der KinderServer (kinderserver-info.de). Dabei handelt es sich um eine kostenlose, leicht zu installierende Software, die dafür sorgt, dass sie nur Zugang zu kindgerechten Seiten erhalten.

Derzeit sind zwei Jugendschutzprogramme von der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) anerkannt. Die Telekom Kinderschutz Software und JusProg. Eltern können mehrere Profile einrichten und diese je nach Alter des Kindes einstellen. Die beiden Programme sind für Windows PCs. Beide Hersteller haben auch Versionen für Tablets. JusProg ist in die „Vodafone ChildProtect“ App für Android integriert. Die Telekom hat die „Surfgarten“ App für iPhones und iPad entwickelt.

Die Möglichkeiten von Eltern, mit technischen Mitteln die Internet- und Handy-Nutzung ihrer Kinder zu überwachen, sind begrenzt. Daher rät Gerd Beuster, Dozent für IT-Sicherheit an der Fachhochschule Wedel, dazu, das Vertrauensverhältnis zu stärken. „Elterliche Versuche, ihre Kinder mit Spionagemethoden zu kontrollieren, zerstören jede Möglichkeit eines Vertrauensverhältnisses; außerdem sind sie aus technischen Gründen prinzipiell zum Scheitern verurteilt.“ Daher sollten Eltern nicht versuchen, ihre Kinder zu überwachen, sondern sie so erziehen, dass beide Seiten offen miteinander umgehen. „Wenn die Eltern denken, dass das Kind noch zu klein ist, um das Internet allein zu nutzen, sollten Sie den Computer in einem gemeinsam genutzten Raum aufstellen.“