Entscheidung über Gültigkeit des Bürgerbegehrens liegt jetzt beim Verwaltungsgericht

Schenefeld. Seit 2009 gärt der Schenefelder Streit ums Grün, der jetzt vor Gericht endet. Anlass für den Ärger in der Düpenaustadt war die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans sowie die damit verbundene Überprüfung und Herauslösung von Landschaftsschutzflächen. Ein von den Politikern in Auftrag gegebenes Gutachten ergab, dass etwa 29 Hektar in Flächen für Wohnungsbau und neues Gewerbe umweltverträglich umgewandelt werden könnten. Gegen die Pläne, den Grüngürtel abzuspecken, formierte sich großer Widerstand.

2011 gründeten die Schenefelder Rüdiger von Ancken, Heinz Grabert und Adolf Holtschneider die Bürgerinitiative (BI) „Wohnqualität im Grünen“. Sie trommelten kräftig, verschickten Infoschreiben und veranstalteten Podiumsveranstaltungen mit dem Nabu aus Hamburg-Osdorf. Um die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans zu verhindern und den Erhalt des Landschaftsplans zu erwirken, sammelten sie in einem Hauruckverfahren 2500Unterschriften für ein Bürgerbegehren.

Problem aus Sicht der Kreisverwaltung ist die Zielrichtung des Begehrens

Unterstützer hatten sie damit genug zusammenbekommen, aber die Pinneberger Kommunalaufsicht bewertete das Begehren trotzdem als ungültig. Das Problem aus Sicht der Kreisverwaltung ist die Zielrichtung. Das Begehren würde sich indirekt gegen einen Aufstellungsbeschluss richten. Der durfte zum damaligen Zeitpunkt aber nicht Gegenstand von Bürgerbegehren sein. Die BI zweifelte die Entscheidung juristisch an. In einer ersten Bewertung gaben die Richter ihnen auch Recht. Trotzdem geht’s jetzt vors Gericht. Die Stadt Schenefeld besteht auf ein Urteil des Verwaltungsgerichtes in Schleswig-Holstein. Mit einem Urteil wird noch Ende des Jahres gerechnet.

In der Zwischenzeit hat sich übrigens das Gesetz geändert. Seit Anfang des Jahres können Aufstellungsbeschlüsse in Schleswig-Holstein Thema von Bürgerbegehren sein.