Verursacher müssen die Einsatzkosten seit dem Jahreswechsel selber tragen. Die Kernaufgaben der Feuerwehr bleiben aber weiterhin gratis.

Elmshorn. Die Katze, die hilflos im Baum hängt. Oder der Fahrstuhl, der mit Passagieren zwischen zwei Etagen festsitzt. Für die Elmshorner Feuerwehrleute sind das Routinejobs, die sie bisher kostenlos erledigt haben. Das ist seit Beginn des Jahres 2013 anders. Zum 1. Januar trat die Gebührensatzung über die Inanspruchnahme der Feuerwehr in Kraft. Sie regelt, welche Einsätze künftig kostenpflichtig und in welcher Höhe die Verursacher zur Kasse gebeten werden. "Ganz wichtig ist für mich eines: Niemand muss Angst haben, dass er uns wegen eines Brandes anruft und hinterher eine Rechnung erhält", sagt Wehrführer Stefan Mohr.

Während die Krückaustadt mit der Gebührensatzung Neuland betritt, ist sie in anderen Städten des Kreises längst Realität. Pinneberg, Wedel, Tornesch oder Uetersen, um nur einige zu nennen, haben eine derartige Regelung bereits seit Jahren. "In Elmshorn bestand in der Politik lange Zeit Einmütigkeit, so etwas nicht zu wollen", sagt Martina Sözen, Chefin des Amtes für Bürgerbelange. Dass nun anders entschieden wurde, liegt zum einen daran, dass das Rechnungsprüfungsamt eine derartige Gebühr jahrelang anmahnte und sie eine Voraussetzung dafür ist, dass die Stadt Finanzbeihilfen erhält. Zum anderen haben sich die Kosten für die Feuerwehr erhöht. Die Stadt musste aufgrund des gestiegenen Einsatzaufkommens die Zahl der hauptamtlichen Gerätewarte auf sechs verdoppeln, um die ehrenamtlichen Kräfte tagsüber nicht so oft alarmieren zu müssen. Die Gebühreneinnahmen gelten auch als Gegenfinanzierung.

Für Investitionen, Betrieb und Personalkosten fließen 2013 mehr als 1,4 Millionen Euro aus der Stadtkasse in die Feuerwehr. Die erwarteten Einnahmen aus den Gebühren von 15.000 Euro wirken dagegen fast lächerlich. "Das ist ein reiner Schätzwert. Ich gehe davon aus, dass es mehr werden wird", sagt Sybille Lamke, im Rathaus Bereichsleiterin für Feuerwehrangelegenheiten.

Sie erhält von der Feuerwehr Kenntnis über Einsätze, die gebührenpflichtig sind. Dazu zählen Tierrettungen, in Teilen auch technische Hilfeleistungen sowie die Tragehilfe bei medizinischen Notfällen. Löscheinsätze sowie das Bergen von Unfallopfern bleiben kostenlos. "Wir prüfen, ob eine Kostenübernahmepflicht besteht und ob die Verhältnismäßigkeit gewahrt ist", so Lamke weiter. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Anzahl der Einsatzkräfte und Fahrzeuge, der Dauer des Einsatzes und der jeweiligen Fahrzeugart. Ein Feuerwehrangehöriger kostet pro Stunde 21 Euro, der Stundensatz für Löschfahrzeuge liegt zwischen 46 Euro für den Einsatzleitwagen und 142 Euro für die Drehleiter. Wie viel Personal und Equipment zum Einsatz kommt, entscheidet die Einsatzleitung. Pro angefangener Stunde wird der volle Stundensatz berechnet.

Wehrführer Stefan Mohr kann mit der Gebühr gut leben und hält ihre Berechtigung für nachvollziehbar. "Wenn im Keller das Wasserrohr platzt und der Klempner gerufen wird, kostet das auch Geld. Warum soll die Feuerwehr eine solche Arbeit gratis erledigen?" Nicht zahlen muss ein Privathaushalt, wenn es durch den Fehlalarm eines Rauchmelders zu einem Feuerwehreinsatz kommt. Anders sieht es bei Brandmeldeanlagen in Betrieben und großen Einrichtungen wie Krankenhäusern oder Altenheimen aus, wenn diese einen Defekt aufweisen.

Im gerade zu Ende gegangenen Jahr mussten die Elmshorner Feuerwehrleute zu 463 Einsätzen ausrücken. "Das ist Rekord seit Bestehen der Wehr", sagt Mohr. Wie viele dieser Einsätze für die Verursacher kostenpflichtig gewesen wären, dazu erfolgte keine Auswertung.