Die Berufungskammer hat den Sicherungsposten zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Er ist für den Tod eines Autofahrers verantwortlich.

Westerhorn/Itzehoe. Schon vor der Urteilsverkündung am Mittwochnachmittag wirkte Matthias J. niedergeschlagen. Es schien so, als würde der Angeklagte es schon vorausahnen: Im Berufungsverfahren verurteilte die Dritte Kleine Strafkammer des Landgerichts Itzehoe den Bahnübergangsposten zu einer sechsmonatigen Haftstrafe, ausgesetzt zur Bewährung. Den Freispruch aus der ersten Instanz hob das Gericht auf. Die Juristen befanden Matthias J. der fahrlässigen Tötung, der gefährlichen Körperverletzung sowie des gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr für schuldig. Nach Ansicht der Kammer trägt der heute arbeitslose 37-Jährige die Verantwortung für das schwere Zugunglück vom 4. Juni 2010 in Westerhorn, bei dem ein Autofahrer starb, drei Insassen des Regionalexpresses schwer verletzt worden und ein Schaden von mehreren 100.000 Euro entstand.

Gegen 15.20 Uhr an diesem Tag ließ Rolf F. aus Brande-Hörnerkirchen sein Leben, als sein Renault auf dem Bahnübergang Dauenhof bei Westerhorn von einem Regionalexpress erfasst und völlig deformiert wurde. Matthias J. aus Rathjensdorf bei Kiel war an diesem Tag der verantwortliche Bahnübergangsposten. Weil die Schrankenanlage aufgrund von Bauarbeiten seit 55 Tagen außer Betrieb war, hatte er dafür Sorge zu tragen, dass der Übergang vor den Zugdurchfahrten mit einem Flatterband für den Verkehr gesperrt wurde. J. hielt den Kontakt zum Fahrdienstleiter der Bahn und wies zwei Hilfsposten an, den Übergang zu sperren beziehungsweise freizugeben.

Warum der Übergang nicht gesperrt war, als der Regionalexpress RE 21070 mit Tempo 160 heranrauschte, musste die Kammer an zwei Verhandlungstagen klären. Kernpunkt der Hauptverhandlung war wie bereits im ersten Prozess vor dem Amtsgericht Elmshorn die Frage, ob ein dem Angeklagten nicht angekündigter dritter Zug auf dem Streckenabschnitt unterwegs war. In erster Instanz wollte der Amtsrichter dies nicht ausschließen und sprach den Angeklagten getreu dem Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten" frei. Daraufhin legte die Staatsanwaltschaft Berufung ein. Im jetzigen Verfahren war für die Vorsitzende Richterin Lore Lange klar, dass der ominöse dritte Zug nicht existierte. "Der Tatvorwurf gegen den Angeklagten hat sich damit bestätigt", so die Richterin in der Urteilsbegründung.

Matthias J. war angeklagt, den Übergang freigegeben haben, obwohl von den zwei Zügen, die ihm angekündigt worden waren, erst einer den Übergang passiert hatte. Der 37-Jährige hatte wie bereits in der ersten Instanz zu den Vorwürfen geschwiegen. Die beiden Hilfsposten Klaus W., 57, und Mirko W., 34, bestätigten die Existenz des dritten Zuges, der plötzlich und unangekündigt aufgetaucht sei. Am Mittwoch sagte demgegenüber Benjamin B., 37, aus, der etwa 400 Meter entfernt auf einem zweiten Bahnübergang - hier waren ebenfalls die Schranken außer Betrieb - als Sicherungsposten eingesetzt war. Er gab an, dass nur die beiden vom Fahrdienstleiter gemeldeten Personenzüge seinen Übergang passiert haben.

Bernd G., 48, war zum Unfallzeitpunkt der zuständige Fahrdienstleiter, der im Stellwerk Elmshorn Dienst tat. "Sämtliche Züge, die bei uns durchfahren, werden automatisch gemeldet. Es taucht zum Unfallzeitpunkt kein dritter Zug in unseren Ausdrucken auf." Auch Hans-Jürgen B., 53, der zuständige Betriebsleiter des Unternehmens, hält die Geschichte vom Geisterzug für nicht plausibel. "Aufgrund der Zugmeldeanlage und dem Stellwerksdrucker ist zweifelsfrei erwiesen, dass nur zwei Züge auf dem Abschnitt unterwegs waren. Es handelt sich um zwei unabhängige Systeme, deren Daten nicht im nachhinein manipuliert werden können." Sämtliche Aufzeichnungen der Bahn nahm der Sachverständige Stefan A., 49, unter die Lupe. Sein Fazit: "Züge fallen nicht einfach so vom Himmel. Es hat den dritten Zug nicht gegeben." Auch ein technischer Defekt der Systeme sei ausgeschlossen. "Sobald eine Störung vorliegt, wird auch die protokolliert. Es liegen aber keine Störungsmeldungen vor, das System hat funktioniert."

Verteidiger Jan Hinsch-Timm stellten die Ausführungen des Gutachters nicht zufrieden. "Er hat, genau wie die Zeugen der Bahn, nur erzählt, wie die Systeme funktionieren sollen. Der Sachverständige hat sich aber nicht die Mühe gemacht, die Systeme einmal vor Ort anzusehen, sondern nur die von der Bahn vorgelegten Pläne ausgewertet." Der Verteidiger forderte in dieser Frage eine zweite Expertise, die das Gericht jedoch ablehnte. Hinsch-Timm, der aufgrund von "Zweifeln an der Schuld meines Mandanten" erneut einen Freispruch beantragt hatte, will nun seinerseits in Revision gehen.

Staatsanwalt Thorsten Schwarzer zeigte sich mit dem Urteil, das genau seinem Antrag entsprach, zufrieden. Er warf in seinem Plädoyer dem Angeklagten "einen hohen Grad an Fahrlässigkeit" vor. "Er war nur dazu abgestellt, den Bahnübergang zu sichern. Daher kann von einem Augenblicksversagen keine Rede sein." Zudem habe der 37-Jährige bereits seit 2007 als Bahnübergangsposten gearbeitet, er sei also erfahren gewesen. Die Beteiligten würden an die Existenz des dritten Zuges glauben, um sich auf diese Weise von einer Mitschuld freizusprechen.