Einige finden sie einfach nur schön, andere leiden unter den Herbstblättern. Fragen und Antworten rund um das Sammeln und Entsorgen.

Wenn sich die Blätter färben und der Herbst Einzug hält, beginnt für manchen die schönste Jahreszeit. Doch sobald es stürmisch wird und Laub die Straßen, Gehwege und Gärten bedeckt, können die bunten Blätter auch zur Last werden. Damit der Spaziergänger-Spaß nicht von den nervigen Putzaktionen getrübt wird, hat das Abendblatt die wichtigsten Fragen zur Laubbeseitigung geklärt.

Harken, Saugen, Pusten - welche Sammelmöglichkeiten gibt es?

Das erste Problem, das sich Gartenfreunden stellt: Wie befreit er am besten den Rasen von den Blättern? Während die meisten Grundstückbesitzer früher zu Harke und Rechen aus dem Schuppen griffen, setzt sich zunehmend die elektrische Reinigungsvariante durch. Denn Laubsauger oder Laubgebläse, die man in Baumärkten kaufen oder mieten kann, erleichtern die Arbeit. Sie beschleunigen das Laubsammeln erheblich und sind bei richtiger Anwendung meist auch besser für den Rücken. Aber Naturschützer warnen eindringlich vor dem Gebrauch von Laubsaugern. Lebensräume von Würmern, Raupen und Fröschen könnten zerstört werden, die Tiere könnten sterben. Zudem seien die Geräte, vor allem wenn sie eine Häckslerfunktion haben, gefährlich für Kleinsäuger wie Igel und ihre Jungen. Wer dennoch einen Laubsauger oder ein Gebläse benutzen will, sollte sich auch vorher mit seinen Nachbarn absprechen. Die lärmenden Geräten haben schon so manchen Nachbarschaftsfrieden gestört.

Wer beseitigt die Blätter auf den Geh- und Radwegen?

Prinzipiell sind Bürger dazu verpflichtet, die Geh- und Radwege sowie begehbare Seitenstreifen vor ihren Häusern von Laub zu befreien, um ihre Mitmenschen nicht unnötig zu gefährden. So steht es in den Straßenreinigungssatzungen der Kommunen. Wer das Laub vor seinem Grundstück nicht aufsammelt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 50 Euro, im Wiederholungsfall sogar bis zu 100 Euro rechnen. Dabei spielt es keine Rolle, wo die Bäume stehen, von denen die Blätter stammen. Für öffentliche Gehwege zum Beispiel in Parks sind dagegen die Stadt, meistens in Form des Bauhofs verantwortlich. Kehrwagen und Laubsauger sind derzeit schon überall kräftig im Einsatz.

Das Laub ist gesammelt: Wo wird es jetzt entsorgt?

Ein Bußgeld von bis zu 1500 Euro droht auch, wenn Bürger Blätter von ihrem Grundstück einfach im Wald entsorgen. Denn Laub, das sich nur sehr langsam zersetzt, kann die artenreichen Waldränder zerstören. Die Blätter gehören deshalb in die Biotonne. Die ist im Pinneberg braun und Pflicht. Nur wer nachweisen kann, dass er auf seinem eigenen Grundstück kompostiert, kann sich von der zusätzliche Tonne und den damit einhergehenden Gebühren befreien lassen. Wenn der Komposthaufen oder die Biotonne dem Laubandrang im Herbst nicht mehr gewachsen ist, dann kann der Gartenfreund auf spezielle Abfallsäcke zurückgreifen. Die Säcke (80 Liter für 3,27 Euro) gibt es in zahlreichen Supermärkten, Drogerien und Baumärkten. Welches Geschäft im Ort die Säcke anbietet, listet die Pinneberger Kreisverwaltung auf der Internetseite www.pi-abfall.de auf.

Eine andere Möglichkeit ist, das Laub selbst in eine Entsorgungsanlage für Grünabfälle zu bringen. Im Kreis Pinneberg ist die zentrale Anlaufstelle der Recyclinghof am Hasenkamp 15 in Tornesch-Ahrenlohe. Von Montag bis Freitag, 7.30 bis 16.30 Uhr, und an Sonnabenden von 9 bis 13 Uhr können Gartenfreunde ihren Sack voller Laub loswerden. Achtung: Für Mengen bis zu 100 Kilogramm werden hier fünf Euro fällig. Wer noch mehr an Laub abgeben will, zahlt 121,50 Euro pro Tonne.

Manche Orte wie Rellingen und Moorrege im Kreis Pinneberg bieten ihren Bewohnern noch einen besonderen Laubservice an. Sie stellen jetzt zur Herbstzeit an zentralen Stellen Container auf. Dort können Gartenbesitzer ihren grünen Abfall kostenlos entsorgen. Manche Gemeinden bieten zusätzlich noch einen Schredderservice für das jetzt auch anfallende Gehölz an. Wie die jeweilige Stadt oder Gemeinde die Beseitigung organisiert, welche Gebühren fällig werden und an welchen Terminen es losgeht, wird zentral auf www.pi-abfall.de gesammelt. Zudem werden die Daten und Termine auf den Internetseite der jeweiligen Orte veröffentlicht.

Der richtige Zeitpunkt: Wann sollte man anfangen, zu sammeln?

Das hängt davon ab, wie feucht oder trocken die vergangenen Wochen waren und wie stürmisch es war. Die meisten Bauhöfe beginnen mit der Laubentsorgung erst Ende Oktober, spätestens Anfang November. Vorher lohnt es sich kaum, weil noch nicht alle Blätter gefallen sind. Grundstücksbesitzern ist es selbst überlassen, wann sie anfangen, und ob sie das Laub von ihrem eigenem Rasen überhaupt entfernen.

Jemand rutscht auf nassem Laub aus. Wer haftet bei einem Unfall?

Die Rutschgefahr ist groß. Anwohner, die die Blätter von den Geh- und Radwegen vor ihren Grundstücken nicht entfernen, haften bei einem Unfall. Ihnen droht ein Bußgeld, beziehungsweise die Zahlung von Schmerzensgeld. Wer mit Fahrrad oder Auto unterwegs ist, sollte langsam und vorsichtig fahren, um beim Bremsen nicht auf dem nassen Laub zu rutschen.

Eine Übersicht darüber, was in die Biotonne darf, welche Gebühren der Recyclinghof für Gartenabfälle erhebt, wo es Gartenabfallsäcke gibt und über die örtlichen Sammeltermine, gibt es im Internet unter dem Stichwort "Gartenabfall".

www.pi-abfall.de