Die Hundesteuer basiert auf einer Abgaberegelung, die es schon im 15. Jahrhundert gab. Im Rahmen der Jagdfrontdienste musste gezahlt werden, denn um Wild aufzuspüren wurden ganze Rudel von Hunden auf die Jagd geschickt.

Die verantwortlichen Amtsträger waren dazu verpflichtet, für diese (Jagd-)hunde zu sorgen und wer seinen Hund vom Jagddienst befreien wollte, musste "Hundekorn" in Form von Roggen, Gerste oder Hafer abgegeben. Oft wurde das Korn zu Hundefutter verarbeitet und zwar für die Jagdhunde.

Die erste kommunale Hundesteuer erhob Fürst Bismarck von Preußen. Er führte auch die Hundemarken ein. Damit wollte er den Bestand der kontrollieren und die Ausbreitung von Tollwut und Tierseuchen verhindern.

Etwa um 1810 wurde die Hundesteuer in Preußen zur Luxussteuer erklärt: Wer in der Lage sei, sich nebenbei noch einen Hund zu halten, solle auch in der Lage sein, für diesen Luxus eine Abgabe an den Staat zu zahlen. Das war sein Gedanke.

Unter die Luxussteuer fiel nicht nur das Halten von Hunden, sondern auch von anderen Haustieren, Klavieren oder Pferdekutschen.