E.on Hanse verliert Prozess gegen Kunden, die Widerspruch gegen Preiserhöhungen eingelegt hatten. Konzern wollte Beträge einklagen.

Quickborn/Itzehoe. Erneut hat der Quickborner Energieversorger E.on Hanse eine juristische Niederlage einstecken müssen. Das Unternehmen ist vor dem Landgericht Itzehoe mit dem Versuch, Nachzahlungen zwischen 1500 und 2000 Euro von sechs Kunden aus dem Kreis Pinneberg einzuklagen, gescheitert. Die betroffenen Kunden hatten 2004 zu den sogenannten Gasrebellen gehört, die Widerspruch gegen mehrere massive Preiserhöhungen des Konzerns einlegten. Nun hatte der Konzern versucht, die ausstehenden Beträge mit Hilfe des Gerichtes einzufordern.

Ein erster derartiger Versuch war bereits in erster Instanz vor dem Amtsgericht Pinneberg gescheitert. Gegen die Urteile hatte E.on Hanse Berufung eingelegt - und ist nun in zweiter Instanz ebenfalls unterlegen.

Streitpunkt ist eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von E.on Hanse. Die sogenannte Wärmemarktklausel, die in den "Klassik-Gas-Tarifen" des Konzerns enthalten ist, erlaubt es E.on, seine Gaspreise der Preisentwicklung auf dem Wärmemarkt anzupassen. Diese Klausel, so urteilte bereits das Landgericht Hamburg und in nächsthöherer Instanz auch das Oberlandesgericht Hamburg, stellt eine unangemessene Benachteiligung der Kunden dar und ist damit unwirksam.

Strittig ist allerdings, ob E.on Hanse anstelle der unwirksamen Klausel ein Recht auf Anpassung zumindest der Preise hat, die ihr selbst durch die Lieferung entstehen. Die Richter am Oberlandesgericht Hamburg haben darüber noch nicht entschieden, halten dies jedoch laut einer Zwischenbilanz für wahrscheinlich.

Die Kollegen am Landgericht Itzehoe teilen diese Meinung jedoch nicht. Sie urteilten jetzt, dass ein solches Recht nur dann bestünde, wenn es für den Energieversorger unzumutbar sei, am Vertrag festzuhalten. Das sei jedoch auszuschließen, da der Vertrag von E.on Hanse mit dreimonatiger Frist gekündigt werden kann.

"Das Urteil bedeutet nichts anderes, als dass für diese Kunden jegliche Preisanpassung seit Beginn des Vertrages nichtig ist", sagt Rechtsanwalt Jan Bornemann. Der Pinneberger Jurist vertritt seit Jahren diverse Mandanten, die sich gegen die Preispolitik des Unternehmens zur Wehr setzen und war auch an diesem Verfahren beteiligt. "Viele meiner Mandanten sind sauer auf E.on Hanse. Die haben erst geklagt und dann versucht, sich zu vergleichen", berichtet der Jurist. Mit Klageschriften von fast 100 Seiten bei einem Streitwert von teilweise gerade einmal 1000 Euro habe das Unternehmen Kunden regelrecht eingeschüchtert. Bornemann: "Viele haben dann gezahlt." Nach seiner Kenntnis habe der Quickborner Konzern mindestens 5000 Kunden, die 2004 und 2005 Widerspruch eingelegt sowie die erhöhten Zahlungen nicht geleistet haben, verklagt.

Iris Franco, Sprecherin der E.on Hanse Vertriebs GmbH, bestätigte auf Anfrage, dass der Konzern sich noch mit mehreren 100 Kunden gerichtlich auseinandersetze. "Im Sinne unserer regulär zahlenden Kunden konnten wir das Verhalten dieser Gruppe nicht akzeptieren", sagt Franco. Alle Preisänderungen, die E.on Hanse vorgenommen habe, seien auf Basis der Gesetze erfolgt. "Wir können das nachweisen und werden es, wenn es im Verfahren vor dem Hamburger Oberlandesgericht gewünscht wird, auch tun."

Die E.on Hanse-Sprecherin weist darauf hin, dass in den Verträgen mit den betroffenen Kunden niemals von einem Festpreis die Rede war. Daher müsse dem Konzern auch unabhängig von der umstrittenen Wärmemarktklausel das Recht auf Preiserhöhungen zustehen.

Das Itzehoer Urteil, das im Prinzip jegliche Erhöhung ausschließt, kann vor dem Bundesgerichtshof angefochten werden. Anwalt Bornemann ist sicher, dass E.on Hanse diesen Weg beschreiten wird - und auch die E.on Hanse-Sprecherin geht von einer Revision aus. "Aber wir müssen erst den Eingang und die anschließende Prüfung des schriftlichen Urteils abwarten, ehe wir eine Entscheidung treffen."

Die sechs betroffenen Kunden, mit denen der Energieversorger im gerichtlichen Dauer-Clinch liegt, sind inzwischen keine E.on Hanse-Kunden mehr. Nach Angaben von Bornemann hat der Quickborner Konzern die Lieferverträge mit den Betroffenen zum 30. Juni 2010 gekündigt. Bornemann: "Viele dachten, sie müssen bei E.on Hanse bleiben, weil ein Gerichtsverfahren läuft. Das ist aber nicht so."