Auf der Anlagebank sitzen Vladan J. (27) und Andrzey S. (29), die beide aus Hamburg stammen.

Quickborn/Itzehoe. Es liest sich wie die Handlung eines Krimis: Zwei junge Frauen werden von drei Einbrechern in einem Haus überrascht, überwältigt und gefesselt im Keller eingesperrt. Dann räumen die Täter das Gebäude aus - und ihre Opfer warten neun Stunden auf ihre Befreiung.

Abgespielt hat sich dieser Überfall wirklich - und zwar am Abend des 3. Mai 2008 in Quickborn. Das juristische Nachspiel begann jetzt vor der Ersten Großen Strafkammer des Landgerichts Itzehoe. Auf der Anlagebank sitzen Vladan J. (27) und Andrzey S. (29), die beide aus Hamburg stammen. Tobi und Vlado, so die Spitzamen der beiden Angeklagten, sollen laut Anklage die Drahtzieher des Überfalls gewesen sein. Gemeinschaftlicher schwerer Raub und Freiheitsberaubung wirft ihnen die Staatsanwaltschaft vor.

Ausgeführt haben den Überfall drei Kumpels der Angeklagten. Die Heranwachsenden sind dafür bereits verurteilt worden. Sie mussten sich zudem wegen mehrerer Überfälle auf Taxifahrer in Hamburg verantworten - und sind für alle ihre Taten mit empfindlichen Jugendstrafen belegt worden.

Ein Mitglied des Trios war am 2. Mai auf einer Party in dem Haus in einem wohlhabenden Viertel von Quickborn eingeladen gewesen und hatte dabei den Hausschlüssel entwendet.

Wie es dann weiterging, ist strittig. So räumte der Angeklagte Vladan J. zwar ein, vor der Tat von den Einbruchsplänen seiner Freunde erfahren zu haben. Auch habe er mit seinem Kleintransporter den Chauffeur gespielt und später aus der Beute eine Tüte mit Schmuck ("Wertlos, den hab' ich weggeschmissen") und einen Flachbildfernseher abgenommen. Den Plan ausgeheckt habe er aber nicht - und vom Fesseln und Einsperren der zwei Mädchen will er viel später erfahren haben.

Auch Andrzej S. beteuerte seine Unschuld. Er gab an, während des Abends zeitweise mit Vladan J. und den drei Haupttätern unterwegs gewesen zu sein. Dabei habe er auch ein Telefonat mitbekommen, in dem es um den Einbruch und die zwei im Haus überraschten Mädchen ging. Er habe damit jedoch nichts zu tun haben wollen und sich dann abgesetzt.

Richter Jürgen Engelmann hatte am ersten Verhandlungstag die drei Haupttäter als Zeugen geladen. Einer gab an, dass die Initiative tatsächlich von den beiden Angeklagten ausging. Der zweite Zeuge widersprach jedoch dieser Version. Der dritte Täter leistete der Vorladung nicht Folge - er soll im Gefängnis sitzen. Sollte dies stimmen, wird er zum nächsten Verhandlungstag vorgeführt. Ein Urteil wird am 25. November erwartet.