Die Benutzung der umstrittenen Laubbläser und -sauger ist nicht zu jeder Zeit erlaubt. In der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung ist genau festgelegt, wann die umweltschädlichen Krachmacher benutzt werden dürfen. In Wohngebieten ist werktags die Verwendung nur von 9 bis 13 Uhr und von 15 bis 17 Uhr zulässig. An Sonn- und Feiertagen ist der Gebrauch ganztägig untersagt. Diese Regelung gilt sowohl für privat wie für öffentlich oder gewerblich eingesetzte Maschinen. Technologieunternehmen prüfen derzeit, aus Biomasse wie Laub "grüne Kohle" herzustellen. So könnte die im Laub steckende Energie noch umweltneutral verwendet werden.