Mitglieder hoffen auf breite Unterstützung aus allen fünf Kommunen, über die Flugzeuge von Fuhlsbüttel aus starten oder landen.

Quickborn/Hasloh. Die Fluglärm-Gegner in Quickborn und Hasloh sind bereit, notfalls mit einer Klage gegen die Hamburger Wirtschaftsbehörde ihre Forderung nach einer gerechteren Verteilung der Starts und Landungen auf alle vier Bahnen durchzusetzen. "Das ist der letzte Pfeil in unserem Köcher", sagte Eberhard von Lany auf der jüngsten Mitgliederversammlung der Interessengemeinschaft (IG) Flugschneise-Nord. Zunächst soll aber noch ein für Anfang 2010 geplantes Spitzengespräch zwischen den Landesregierungen Kiel und Hamburg abgewartet werden, kündigte von Lany an, der erneut einstimmig zum Vorsitzenden der IG gewählt wurde. Der 70 Jahre alte Quickborner ist seit zehn Jahren Sprecher der Organisation der Fluglärmgeschädigten, der 320 Mitglieder aus Quickborn, Hasloh, Ellerau und Henstedt-Ulzburg angehören.

Ohne die Unterstützung der fünf am meisten von Fluglärm betroffenen Städte und Gemeinden, neben den Genannten ist dies noch Norderstedt, sei die Erfolgsaussicht der Klage allerdings gering, ist sich von Lany bewusst. "Es macht keinen Sinn, die Klage einzureichen, wenn wir nicht die moralische und politische Rückendeckung der fünf Kommunen haben", sagte er. Da passt es gut, dass die Staatsekretärin Karin Wiedemann ebenfalls eine "gemeinsame Linie" der schleswig-holsteinischen Kommunen zur Bedingung machte, bevor sie sich "auf höchster politischer Ebene" in Hamburg für die Interessen der von Fluglärm geplagten Bürger einsetzen will.

Dieses Treffen der fünf Bürgermeister soll Anfang November sein. Koordiniert wird es von der Quickborner Verwaltung. Staatssekretärin Wiedemann hatte sich bei einem Gespräch im Kieler Ministerium Ende August mit den Vertretern der Kommunen und der IG auf dieses Vorgehen verständigt. Tenor war, so IG-Vizechef Jürgen Radowitz: Erst noch mal mit Hamburg verhandeln, aber die "Klage als Drohmittel" in der Hinterhand halten.

Zwar hat die IG die Kommunen aufgefordert, sich an den möglichen Gerichtskosten mit insgesamt 6000 Euro zu beteiligen. Aber das habe eher symbolischen Charakter, sagte von Lany. Die Kriegskasse des Vereins ist zurzeit mit rund 12 000 Euro gut gefüllt. Das würde für eine erste Instanz reichen.

Die IG stützt sich auf ein Gutachten des Pinneberger Fachanwalts Dr. Wilhelm Mecklenburg. Dieser hat nach eingehender Recherche herausgefunden, dass die derzeitige Bahnbenutzungsregelung seit 2004 nicht mehr rechtsgültig sei. Somit müsste sie mit einem Planfeststellungsverfahren neu erarbeitet werden, wobei die betroffenen Kommunen Einsprüche geltend machen könnten, was ihnen bei der alten Regelung von Hamburg versagt war.