Das Millionen-Projekt Röntgenlaser in Schenefeld kommt auch den Kreis Pinneberg teuer zu stehen.

Schenefeld. Für statistische Berechnungen werden rund 450.000 Euro an Auslagen für Statiker fällig - und die muss der finanziell klamme Kreis Pinneberg zahlen - laut Staatsvertrag zwischen Hamburg und Schleswig-Holstein. Ob der Kreis darauf sitzen bleibt, werden möglicherweise noch die Gerichte entscheiden. Hintergrund der unerwarteten Zahlung: Der Kreis ist in das Millionen-Projekt des Deutschen Elektronen Synchrotons (Desy) als zuständige Bauaufsichtsbehörde eingebunden.

Allerdings wird von Pinneberg aus keine Baugenehmigung erteilt. Als teilnehmende Fachbehörde ist der Fachdienst Bauordnung für die Prüfung der statischen Berechnung zuständig. Maßgebende Behörde ist das Oberbergamt in Clausthal-Zellerfeld. Bei Großbauvorhaben beauftragt der Kreis Pinneberg grundsätzlich zu Lasten des Bauherrn externe Prüfer für bestimmte Aufgabenfelder, wie beispielsweise die Prüfung der Statik.

Ein entsprechender Prüfauftrag wurde im Mai dieses Jahres erteilt. Das fällige Honorar wollte der Bauträger aber nicht zahlen - mit Hinweis auf Paragraf 10 des Staatsvertrages zwischen Hamburg und Schleswig-Holstein, der den Bau des Millionen-Projektes regelt. Dort heißt es, dass der Träger des Projektes "von der Pflicht, Gebühren und Auslagen der Landes- und Kommunalbehörden zu bezahlen, befreit" ist.

Davon wusste offenbar niemand etwas beim Kreis Pinneberg, wie aus einer Vorlage für die politischen Gremien hervorgeht. Erst anlässlich eines Gespräches mit dem zuständigen Bergamt, "vier Jahre nach Abschluss des Staatsvertrages", habe der Kreis von dieser Regelung Kenntnis erhalten.

Hilfe aus Kiel ist allerdings nicht zu erwarten. Eine erste Anfrage beim Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr habe ergeben, dass dort keine Möglichkeit einer Kostenübernahme gesehen wird, heißt es, "gleichwohl aber sehr großes Interesse an einer zügigen Realisierung besteht". Um das Projekt nicht zu gefährden, sei daher vom Landrat entschieden worden, die Arbeiten an der statischen Prüfung fortzuführen. Bezogen auf die entstehenden Kosten werde sich der Kreis gegenüber dem Ministerium jedoch eine "rechtliche Prüfung und gegebenenfalls auch rechtliche Schritte vorbehalten". Die voraussichtlichen Kosten der statischen Prüfung von 450 000 Euro setzen sich zusammen aus 320 000 Euro auf die Jahre 2009 und 2010 sowie 130 000 Euro auf das Jahr 2011. Der Kreistag hat die Mitteilung über die unerwarteten Ausgaben zur Kenntnis genommen, bis zu 300 000 Euro werden jetzt in den zweiten Nachtragshaushalt einfließen.