Die Richter befanden Ellerbeker der Körperverletzung mit Todesfolge an seiner Oma für schuldig.

Ellerbek/Itzehoe. Die Nervosität des Angeklagten - sie war deutlich spürbar. Am Ende des gestrigen Gerichtstages konnte sich Christian B. wieder etwas entspannen: Der Ellerbeker, der sich wegen Misshandlung und Tötung seiner Großmutter verantworten musste, kam nach fünf Verhandlungstagen mit einem blauen Auge davon: Die Schwurgerichtskammer bewertete die Tat lediglich als Körperverletzung mit Todesfolge - und blieb mit ihrem Urteil von zwei Jahren und neun Monaten Haft unter der Forderung des Staatsanwalts.

Was sich genau in der Nacht zum 8. Februar in dem Einfamilienhaus an der Seerosenstraße in Ellerbek abgespielt hat, ließ sich während des Verfahrens nicht klären. Fakt ist, dass Christian B. selbst um kurz nach 5 Uhr den Rettungsdienst sowie den Pflegedienst seiner Oma alarmierte. Fest steht auch, dass die pflegebedürftige Marianne H. (84 *) übel zugerichtet ins Klinikum Pinneberg eingeliefert wurde, wo sie um 8.32 Uhr verstarb.

Staatsanwalt Knut Güniker zählte die Verletzungen auf, die der alten Frau zugefügt wurden - unter anderem ein Schädel-Hirn-Trauma, ein Zungenbein- sowie ein Brustbeinbruch sowie eine gebrochene Rippe. "Der Angeklagte konnte sich nicht erinnern, es gewesen zu sein, er hat es aber auch nicht abgestritten", so Güniker. Zeugen hätten bestätigt, dass der 33-Jährige häufig bei übermäßigem Alkohol- und Drogengenuss unter Erinnerungslücken leidet. Der Ankläger bescheinigte dem 33-Jährigen, sich während der Tat in einem "körperlichen und emotionalen Ausnahmezustand" befunden zu haben.

Der Tod seines Vaters, die Trennung von seiner Freundin, die Umsiedlung seiner Mutter in die USA - all das habe Christian B. in eine fatale Alkolhol- und Drogenabhängigkeit getrieben. Er habe mit seinem Job und der Pflege der schwer kranken Großmutter, die bewegungs- und kommunikationsunfähig war, alleine dagestanden. Bereits der Staatsanwalt rückte von dem Anklagevorwurf des Totschlags ab. "Ich habe Zweifel, dass er wissentlich und willentlich die Tötungshemmschwelle überschritten hat." Zudem sei seine Steuerungsfähigkeit durch Alkohol und Drogen eingeschränkt gewesen.

Während Güniker eine Haftstrafe von dreieinhalb Jahren beantragt hatte, forderte Verteidiger Winfried Günnemann ("Mein Mandant hat sich selber überfordert und das nicht gesehen, hat alle Hilfsangebote ausgeschlagen") lediglich eine Bewährungsstrafe. Deren Höhe ließ er offen. Günnemann hatte im Verfahren mehrere Anträge gestellt, weitere medizinische Gutachten einzuholen. Diese sollten beweisen, dass der Tod der Seniorin nicht das Resultat der Misshandlungen war. Das Gericht folgte dem nicht, hielt die Ausführungen eines Rechtsmediziners für ausreichend.

"Sie haben den Tod ihrer Großmutter fahrlässig herbeigeführt", so der Vorsitzende Richter Eberhard Hülsing. Der Angeklagte habe gewusst, wie krank und labil die alte Frau war - und er habe sich an einem wehrlosen Opfer vergriffen. Hülsing: "Was sie gemacht haben war heftig, die Vielzahl der Verletzungen sind erschreckend." Christian B. habe, so sagte der Richter, eine dunkle Seite.

Um daran zu arbeiten, wies das Gericht den 33-Jährigen auf Antrag des Staatsanwalts in eine Entziehungsanstalt an. Nach einer erfolgreichen Therapie muss Christian B. dann die noch verbleibende Reststrafe absitzen.