Von den etwa 2,8 Millionen Einwohnern Schleswig-Holsteins - davon etwa 51 Prozent Frauen, etwa 49 Prozent Männer - sind nach vorläufiger Ermittlung etwa 2,225 Millionen zur Landtagswahl wahlberechtigt.

Das ist die höchste Zahl der Wahlberechtigten im nördlichsten Bundesland seit dem Jahr 1949 bei Landtagswahlen.

Die Zahl der Wahlberechtigten zur Landtagswahl ist im Vergleich zu 2005 um rund 38 800 gestiegen. Der Zuwachs beruht auf einem durch Wanderungsgewinne verursachten Bevölkerungswachstum.

Wie auch zur Bundestagswahl wird zur Landtagswahl das Zweistimmenwahlrecht angewendet. Jeder Wähler hat dabei eine Erststimme, die für eine Wahlkreisbewerberin oder einen Wahlkreisbewerber abgegeben wird. Im Wahlkreis ist gewählt, wer die meisten gültigen Erststimmen erhalten hat.

Nur wer in einem Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat, kann am 27. September wählen. Personen, die ab dem 7. September umgezogen sind oder noch umziehen werden - zur Landtagswahl in eine andere Gemeinde innerhalb Schleswig-Holsteins - , werden weiter im Wählerverzeichnis in ihrer bisherigen Gemeinde geführt und können nur dort wählen. Hier besteht die Möglichkeit der Briefwahl.